VON STEFAN KLETT

Liebe Freundinnen und Freunde des Luftsports, liebe Vereinsvorstände,

der Aeroclub NRW e.V. beherbergt als mitgliedsstärkster Landesverband des Bundesverband DAeC die sieben Sportfachgruppen (Motorflug, Segelflug, Ultraleichtflug, Ballonfahren, Fallschirmspringen, Modellflug und Hängegleiten). (mehr …)

Sicherheit macht Spaß…und Spaß gibt’s nicht ohne! Es ist so leicht gesagt: „Sicherheit steht bei uns, den UL-Fliegern, ganz oben an“!

… das muss jedoch auch konsequent und mit unnachlässiger Ernsthaftigkeit gelebt, kontinuierlich überprüft und weiter entwickelt werden. Wir wollen zukünftig an dieser Stelle versuchen, sicherheitsrelevante Informationen weiter zu geben, theoretische aber auch praktische Fortbildungen zu organisieren, anzubieten oder zugänglich zu machen. Nun, dabei muss das eine oder andere Rad nicht neu erfunden werden; es gibt eine große Zahl – auch aktueller – Informationen, die an anderer Stelle bereits vorgehalten werden. Auf die Arbeit der BfU z.B., die wieder mit der Bearbeitung von UL-Unfällen betraut ist, werden wir einfach verlinken. Hier, aber auch was die Konzeption von Aus- und Fortbildung angeht, sind wir auf die UL-Gemeinde zwingend angewiesen; hier also die Bitte um entsprechende Unterstützung und Hinweise. Zudem werden wir probeweise eine Abteilung „Graue Informationen“ einführen. Damit sind solche Informationen gemeint, die vorhanden, aber aus welchen Gründen auch immer nicht zeitnah veröffentlicht werden können, gesicherte Informationen, die man nur schwer erschließen kann etc.
Damit ist keine Rubrik „Gerüchteküche“ gemeint! Allerdings werden wir hier auch hartnäckige sicherheitsrelevante „Gerüchte“ veröffentlichen, wenn die entsprechend verantwortlichen Hersteller z.B. nach Rückfrage nicht in angemessener Zeit und gehaltvoll Stellung nehmen.

Hier gibt´s aufschlussreiche Bulletins/Statusberichte/Untersuchungsberichte

Wie agiert man bei einem Flugunfall oder einer schweren Störung? (LuftVO §5 und FLUUG §2)

Sind bei einem Unfall oder einer Störung, Personenschäden oder schwere Beschädigungen an einem Luftfahrzeug (einschließlich Luftsportgeräte/UL´s) enstanden, muss der Vorfall unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle gemeldet werden. Diese leitet die Anzeige an die BfU und an die Flugsicherung weiter. Soweit kein Personenschaden oder sonstige Drittschaden entstanden ist, wird i. d. R. darauf verzichtet, die Polizei einzuschalten. Statt dessen ist jedoch eine unmittelbare Meldung an die BFU (auch online möglich) durch den Piloten oder Halter und den örtlichen Flugleiter notwendig. Das heißt die BfU wird zwingend über zwei Kanäle informiert. Eine 72-Stundenfrist ist hier das maximale Zeitfenster. Der Halter des Luftfahrzeuges ist zudem verpflichtet, auf Verlangen der BfU zur Vervollständigung der Meldung einen ausführlichen Bericht innerhalb von 14 Tagen vorzulegen. In allen Fällen dürfen nach einem Unfall das Luftfahrzeug und die Spuren der Störung erst dann beseitigt werden, wenn die BfU die Genehmigung dazu erteilt hat.
Unfallmeldung Blankoform §5 LuftVO

Sicherheitsalarm und LTA für Rotaxmotoren

Näheres ist unter 1. LTA und 2. LTA und 3. LTA veröffentlicht.

Sicherheitsalarm und LTA für die CTSW!

Näheres ist unter LTA10-002_1.pdf und SA-LTUL-CTSW-04-en.pdf nachzulesen! Der Statusbericht der BFU dazu ist hier veröffentlicht.

Graue Information

Der Relaunch unserer Webpräsenz war notwendig – die alte Seite zu unflexibel und nicht mehr zeitgemäß. Nun sind wir froh und auch ein wenig stolz über das, was in den letzten Wochen und Monaten entstanden ist.

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VON MATTHIAS GUDORF

Bereits zum neunten Mal lud die Luftsportgemeinschaft Steinfurt Patienten der Kinderkrebsstation der Uniklinik Münster zu Rundflügen ein. 24 Kinder und deren Familien fanden sich Mitte Mai bei bestem Wetter auf dem Flugplatz Borghorst-Füchten ein.

Zur Verfügung standen ein Motorsegler vom Typ ASK 16 und zwei Ultraleichtflieger vom Typ Eurostar und C 42. Besonders begehrt waren auch wieder Mitflüge in der über 50 Jahre alten Beech Bonanza von Karl-Heinz Schröder. Der Einsatz dieses Motorflugzeugs auf dem Segelfluggelände ist auch Herman Innig von der Bezirksregierung Münster zu verdanken, der zur Unterstützung der Aktion die erforderliche Ausnahmegenehmigung wieder unkompliziert erteilte. Bis zum Abend wurden zahlreiche Rundflüge durchgeführt. Nicht nur die erkrankten Kinder, auch deren Geschwister und die Eltern durften dabei für einige Zeit Ihre Sorgen hinter sich lassen. Wer gerade nicht flog, konnte sich an den leckeren, von Vereinsmitgliedern gebackenen Kuchen stärken oder an einer Verlosung von allerhand Preisen teilnehmen. Die Luftsportjugend hatte den Twin-Astir aufgestellt, um den Kindern, die nicht mitfliegen konnten, die Möglichkeit zu geben, in einem Segelflugzeug platzzunehmen und sich als richtiger Pilot zu fühlen. Auf der Terrasse sitzend konnte auch den Modellflugvorführungen von Bastian Schröder zugeschaut werden. In vielen Gesprächen mit Eltern und Kindern offenbarte sich aber auch das schwere Leid, dass die Erkrankung mit sich bringt.
Organisator Friedhelm Posner dankte anschließend allen Fliegerfreunden, die zum guten Gelingen des Nachmittags beigetragen haben. Auch die örtliche Presse und das lokale Internet-Fernsehen hat die Aktion mit einer positiven Berichterstattung gewürdigt. Zum zehnjährigen Jubiläum der Veranstaltung im nächsten Jahr hat Friedhelm Posner schon ganz besondere Überraschungen geplant.

VON FRANK WERTHEBACH

Großer Andrang herrschte in den vergangenen Tagen auf dem Flugplatz Egelsberg. 26 Schüler der Grundschule St. Michael veranstalteten ihren Lesetag im Flugzeughangar. Auch der Krefelder Kindergarten „Am Kinderhort“ besuchte die Vereinspiloten des Aero Club Bayer.

Wieso fliegt eigentlich ein Flugzeug? Wie hoch kann man Fliegen? Noch bevor alle Kinder auf dem Flugplatz eingetroffen waren, ging es schon los: Gemeinsam mit den Fluglehrern Ulf Kleczka (35) und Frank Werthebach (28) gab es eine kurze Einführung in das Fliegerleben. Jeder durfte einmal selbst auf dem Pilotensitz Platz nehmen und den Steuerknüppel bedienen. Viele Kinder wussten bereits um die großen Unterschiede zwischen Motor- und Segelflugzeug. Doch überraschend war die Tatsache, dass man auch schon mit 14 Jahren mit dem Segelfliegen beginnen kann.

Einige Talente haben wir heute entdeckt.
Ulf Kleczka

Genügend Lesestoff bot das Buch „Teppichpiloten“, aus dem gemeinsam im Flugzeughangar gelesen wurde. Der Traum vom Fliegen begeistert über Generationen hinweg. Egal ob Erst- oder Viertklässler.
Organisatorin des Lesetages ist Heike Kunde. Viermal im Jahr zeigt sie den Kindern ungewöhnliche Orte in Krefeld. Ein Besuch bei den Fußballern des KFC Uerdingen und dem Eishockey-Team der Krefelder Pinguine zählten auch schon hierzu. Über 80 Schüler bewarben sich für den Ausflug auf den Egelsberg, doch letztlich konnten nur 26 Kinder mitkommen. Das Urteil war eindeutig: Den Schüler gefiel es auch dieses Mal wieder „Super super gut“.
Genauso begeistert zeigte sich die Froschgruppe vom Kinderhort Krefeld. Jeder Nachwuchspilot und jede Pilotin durfte eine Sitzprobe im Segler machen. Der Besuch auf dem Tower und besonders der große Spielplatz kamen gut an.

So oder so ähnlich war es in den letzten Tagen oft zu hören. Wir wollen diese doch recht plakative Aussage zum Anlass nehmen, um die Hintergründe zu beleuchten.

Was war passiert? Ganz einfach, die EASA hatte eine AD (Airworthiness Directive, LTA) zur Triebwerksserie Rotax 912 veröffentlicht. Das dazugehörige „Alert Service Bulletin“ der Firma BRP Powertrain als Hersteller und Musterbetreuer der Rotax Triebwerke beschrieb die Maßnahmen zur Beseitigung des Luftüchtigkeitsmangels.
Und da unter ´Actions´ folgendes nachzulesen war: „… before next flight accomplish the following actions …“ haben wir dies genauso unseren vertraglich gebundenen Luftfahrzeugen zugeordnet und die Halter per SMS und Email informiert! Das ist die Aufgabe einer CAMO in einer überwachten Umgebung! Damit sind alle Halter, die mit uns einen Vertrag haben informiert worden und die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit läuft „rund“.

Fast genau so sieht die Sache bei den Haltern aus, die die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit selbst ´managen´. Auch diese Halter sind selbstverständlich von der AD betroffen und haben die gleiche Maßnahmen zur Beseitigung des Lufttüchtigkeitsmangels durchzuführen und selbstverständlich die gleichen Fristen einzuhalten. Der einzige Unterschied ist, dass diese Halter die Information über den Mangel und die AD nicht von einer CAMO bekommen, sondern sich selber um alles kümmern müssen.

Fazit: Nicht der Landesverband ist der Verursacher des ´groundings´, sondern die AD der EASA, bzw. der Lufttüchtigkeitsmangel! Das gilt für alle betroffenen Luftfahrzeuge und nicht nur für die in der überwachten Umgebung!

Man kann uns als CAMO natürlich den Vorwurf machen, dass wir der Überbringer der schlechten Nachricht sind. Glücklicherweise leben wir aber nicht mehr im Mittelalter, denn damals war es durchaus üblich den Überbringer schlechter Nachrichten zu köpfen!

VON ROLF KADEN

Vom 6. bis 7. Juli fand in Eisenach wieder einer der bekanntesten Wettbewerbe in der Springerszene statt. Das Mini-Meet, bei dem in Viererkombinationen sogenanntes RW4 gesprungen wird.

Wir Marler waren mit drei Teams gut vertreten, zwei davon in der offenen, eines in der Intermediate Class, die für den Nachwuchs gedacht ist.
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VON HUBERTUS HUTTEL

Viele Prüfkandidaten wissen nicht genau, was in der praktischen Prüfung auf sie zukommt. Daneben steigt durch das „Unbekannte“ und die erwartete Prüfsituation zusätzlich der Stress. Für die Theorie haben sie den Fragen Katalog gebüffelt. Wie können sie sich nun auf die praktische Prüfung vorbereiten?

Grundsätzlich müssen alle Übungen der Ausbildungsnachweise beherrscht und abgezeichnet sein. Danach werden die restlichen Unterlagen mit dem Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung und Erteilung der Lizenz an die Behörde geschickt. Diese kontrolliert die Unterlagen und gibt den Kandidaten für die praktische Prüfung frei. Hierzu teilt sie ihm den Namen und Kontakt zum Prüfer mit.
Geschickt ist es, noch einmal das Flughandbuch mit den wichtigsten Daten durch zu arbeiten. Hierdurch verfestige ich die Kenntnisse über mein Gerät. Mit dem Fluglehrer wird noch einmal akribisch die Vorflugkontrolle geübt, der Beladeplan besprochen und für die motorgetrieben gehören zusätzlich Kraftstoffmanagement, Fliegen nach Flugdurchführungsplan (Flightlog), Start- und Landestreckenberechnung dazu. Hier ist es ganz nützlich den Prüfer nach seinem Gewicht zu fragen.
Dann sollten die Prüfformulare (auf der Homepage des Verbandes unter Ausbildung und Formulare zu finden/aeroclub-nrw.de/htmd/01a-verband[fs].htm) durch gesprochen und noch einmal durchgearbeitet und nach geflogen werden. Das Prüfformular Segelflug steht am Ende der Formulare für „GPL“, das für Motorflug und Reisemotorsegler am Ende von „PPL-A, SEP und TMG“ sowie unter „Diverse“ am Ende und für die Ballons unter „PPL-D“. Für Ul-Anwärter steht das Formular im Ul-Handbuch.
Für den Prüfungstag muss dann nur noch das Wetter und die Fitness stimmen.
Damit sind dem Schüler die Abläufe bekannt. Er hat weniger Stress und kann beruhigt dem Prüfer sein Können vorführen.
Der Prüfkandidat kann jetzt mit dem Prüfer den Termin festlegen. Viel Erfolg

Von Jochen König, Ausbildungsleiter LSG Erbslöh

In der Luftsportgruppe Erbslöh werden derzeit 40 Flugschüler zum Segelflugpiloten ausgebildet. Das 14-köpfige Fluglehrerteam erfuhr mit den beiden Jungfluglehrern Anne Krey und Joël Wagner eine deutliche Verjüngung und Auffrischung. Hier berichten wir über die Ausbildung und die Aufgaben der Segelfluglehrer in unserer Luftsportgruppe.

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