Sicherheit

Sicherheit

Veröffentlicht von , 16. August 2012

Sicherheit macht Spaß…und Spaß gibt’s nicht ohne! Es ist so leicht gesagt: „Sicherheit steht bei uns, den UL-Fliegern, ganz oben an“!

… das muss jedoch auch konsequent und mit unnachlässiger Ernsthaftigkeit gelebt, kontinuierlich überprüft und weiter entwickelt werden. Wir wollen zukünftig an dieser Stelle versuchen, sicherheitsrelevante Informationen weiter zu geben, theoretische aber auch praktische Fortbildungen zu organisieren, anzubieten oder zugänglich zu machen. Nun, dabei muss das eine oder andere Rad nicht neu erfunden werden; es gibt eine große Zahl – auch aktueller – Informationen, die an anderer Stelle bereits vorgehalten werden. Auf die Arbeit der BfU z.B., die wieder mit der Bearbeitung von UL-Unfällen betraut ist, werden wir einfach verlinken. Hier, aber auch was die Konzeption von Aus- und Fortbildung angeht, sind wir auf die UL-Gemeinde zwingend angewiesen; hier also die Bitte um entsprechende Unterstützung und Hinweise. Zudem werden wir probeweise eine Abteilung „Graue Informationen“ einführen. Damit sind solche Informationen gemeint, die vorhanden, aber aus welchen Gründen auch immer nicht zeitnah veröffentlicht werden können, gesicherte Informationen, die man nur schwer erschließen kann etc.
Damit ist keine Rubrik „Gerüchteküche“ gemeint! Allerdings werden wir hier auch hartnäckige sicherheitsrelevante „Gerüchte“ veröffentlichen, wenn die entsprechend verantwortlichen Hersteller z.B. nach Rückfrage nicht in angemessener Zeit und gehaltvoll Stellung nehmen.

Hier gibt´s aufschlussreiche Bulletins/Statusberichte/Untersuchungsberichte

Wie agiert man bei einem Flugunfall oder einer schweren Störung? (LuftVO §5 und FLUUG §2)

Sind bei einem Unfall oder einer Störung, Personenschäden oder schwere Beschädigungen an einem Luftfahrzeug (einschließlich Luftsportgeräte/UL´s) enstanden, muss der Vorfall unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle gemeldet werden. Diese leitet die Anzeige an die BfU und an die Flugsicherung weiter. Soweit kein Personenschaden oder sonstige Drittschaden entstanden ist, wird i. d. R. darauf verzichtet, die Polizei einzuschalten. Statt dessen ist jedoch eine unmittelbare Meldung an die BFU (auch online möglich) durch den Piloten oder Halter und den örtlichen Flugleiter notwendig. Das heißt die BfU wird zwingend über zwei Kanäle informiert. Eine 72-Stundenfrist ist hier das maximale Zeitfenster. Der Halter des Luftfahrzeuges ist zudem verpflichtet, auf Verlangen der BfU zur Vervollständigung der Meldung einen ausführlichen Bericht innerhalb von 14 Tagen vorzulegen. In allen Fällen dürfen nach einem Unfall das Luftfahrzeug und die Spuren der Störung erst dann beseitigt werden, wenn die BfU die Genehmigung dazu erteilt hat.
Unfallmeldung Blankoform §5 LuftVO

Sicherheitsalarm und LTA für Rotaxmotoren

Näheres ist unter 1. LTA und 2. LTA und 3. LTA veröffentlicht.

Sicherheitsalarm und LTA für die CTSW!

Näheres ist unter LTA10-002_1.pdf und SA-LTUL-CTSW-04-en.pdf nachzulesen! Der Statusbericht der BFU dazu ist hier veröffentlicht.

Graue Information