Bereits im vergangenen Jahr hat der Aeroclub NRW seine Forderung nach weiterer Förderung der Vereine im Bereich Rettungs,- und Sicherheitsgerät mit Nachdruck verfolgt.

Um nun früh genug auch auf die Beratungen des Landeshaushaltes 2015 einwirken zu können – und insbesondere eine Anpassung an die bis 2013 erfolgte Förderungshöhe – zu erreichen, wird dazu auf höchster Ebene eingewirkt.

Am Rande der vergangenen Mitgliederversammlung des Landessportbundes NRW in Recklinghausen übergab Präsident Klett dem Staatssekretär im Sportministerium Bernd Neuendorf nicht nur eine Einladung an die Sportministerin zum diesjährigen Airlebnis, sondern man vereinbarte frühzeitigen Informationsaustausch bezüglich der angedachten Förderhöhe 2015, damit rechtzeitig geplant werden kann und wir Euch als Vereine informieren können. Bei seinem Besuch der Schülerfluggemeinschaft in Iserlohn im vergangenen Jahr hatte der zuständige Abteilungsleiter Detlev Berthold volles Verständnis für diese Art der Förderung des Luftsports in NRW gezeigt. Wir sind optimistisch, das das Land auch zukünftig diese wichtigen Anschaffungen unterstützt.

Neuendorf und Präsident Stefan Klett

Staatssekretär im Sportministerium Bernd Neuendorf und Aeroclub NRW Präsident Stefan Klett

Einladung zum Segelfliegertag

Die Segelflugkommission NRW lädt zu einem außerordentlichen Segelfliegertag NRW am Samstag, den 15. März 2014, von 10:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr, in die Sportschule Wedau, Friedrich-Alfred-Str. 15, 47055 Duisburg, Hörsaal 4, ein.

Am gleichen Tag findet ebenfalls in der Sportschule Wedau ab 13:00 Uhr der außerordentliche Verbandstag des DAeC LV NRW statt.

TOP 1: Regularien
TOP 2: Genehmigung des Protokolls vom 21. Dezember 2013
TOP 3: Bericht der Segelflugkommission
TOP 4: Haushalt der SEKO 2014
TOP 5: Neuwahl Präsidium
TOP 6: Satzung
TOP 7: Anträge
TOP 8: Verschiedenes

Neben den Delegierten der Vereine sind alle Segelflieger und Freunde unseres Luftsports herzlich eingeladen.

Anträge müssen nach § 3 unserer Geschäftsordnung 3 Wochen vor dem Segelfliegertag bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Segelflugkommission NRW

Einladung Segelfliegertag

Antrag zum Segelfliegertag
Der Segelfliegertag beauftragt den Vorstand der SEKO, sich am ausserordentlichen Verbandstag 2014 bei den Wahlen zu enthalten. Nähere Informationen zu diesem Antrag findest du hier

Seit dem 09.04.2013 bricht das neue EU-Luftrecht über uns herein. Die Opt-Out-Phase (vgl. NfL I 218/12) beginnt phasenweise auszulaufen. Die europäischen Regelungen (EG) 216/2008 Basic Regulation und die Verordnungen zum Lizenzwesen (EU) Nr. 1178/2011 und zu den Flugschulen (EU) Nr. 290/2012 sind auch in Deutschland anzuwenden.

Zur Zeit werden die Handbücher für die ATO angepasst und sind erstellt worden. Das Betriebshandbuch und die Ausbildungshandbücher sind fast fertig. Wir rechnen damit, diese bis zum Ende Februar einreichen zu können. Die meisten geänderten Ausbildungsnachweise sind auch schon fertig und wurden im Laufe des letzten Jahres von der Bezirksregierung Düsseldorf „genehmigt“.

Um die Anforderungen aus Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 290/2012 erfüllen zu können, ist ein ATO Programm entwickelt worden. Dieses ist noch nicht ganz fertig. Es steht als Beta-Version zur Verfügung. Die Fluglehrer können beim Vereins-Administrator einen Zugang zur Nutzung anfordern. Dies kann auch für den Umfang der Nutzung der Rechte vereinsintern differenziert werden (z. B. darf einer nur die Schülerakte bearbeiten, ein anderer die Fluglehrer und ein weiterer die Schulflugzeuge).

Hat man das Password, können bereits bei den Schülern die Unterlagen eingespeichert werden. Sind Unterlagen nicht vollständig oder abgelaufen (z.B. das Medical) erscheint der Schüler in rot im Smartphone und darf nicht ausgebildet werden bevor die Unterlagen aktualisiert sind. Weiter kann der Lernfortschritt im Ausbildungsnachweis erfasst werden.

Für die Fluglehrer ist es wie gehabt, Medicals und Lehrberechtigungen können eingepflegt und kontrolliert werden. Ferner besteht die Warnmöglichkeit, wann etwas abläuft. Auch sind die Ausbildungsflugzeuge bereits in das neue Programm überführt worden. Auch hier können die Unterlagen aktualisiert werden. Sind die Unterlagen eines Ausbildungsflugzeuges nicht OK erscheint das Stopzeichen im Smartphone.

Eine weitere Möglichkeit zur Kontrolle der Unterlagen besteht über die Erstellung von Prüflisten. Bitte die Unterlagen überprüfen und kontrollieren, ob alle Lehrer und Ausbildungsgeräte erfasst sind. Fehlende und aktuelle Unterlagen einpflegen, damit der Übergang auch problemlos erfolgen kann. Es gibt noch viel Arbeit für uns alle. Packen wir es an, damit wir weiterhin viel Freude am Fliegen haben.

Mitteilung ATO

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

beigefügt die Ausschreibung zum 12. Deutsch-Französischen Ballonjugendlager.

Das Jugendlager findet in der Zeit vom 01.08. – 08.08.2014 in Veldenz / Rheinland-Pfalz statt.

Angesprochen sind balloninteressierte Jugendliche im Alter von 14–25 Jahren.
Das Jugendlager wird spielerisch durch Sprachanimation unterstützt. Meldeschluss ist der 30.04.2014. Diese Jugendmaßnahme wird durch das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) gefördert.

Anmeldeformular

Einladung

Schon auf der DAeC-Jahreshauptversammlung 2012 wurde die Gründung eines Bundesausschusses Flugsicherheit beschlossen, der auf ehrenamtlicher Basis den Ausfall der Flugsicherheitsinspektoren kompensieren helfen sollte.

Verantwortlich im DAeC-Präsidium zeichnet für die operative Umsetzung der Vizepräsident Gunter Schmidt (NRW). Auf der jüngsten DAeC-Hauptversammlung im Dezember 2013 in Stuttgart konnte hier leider noch kein Ergebnis vorgelegt werden. Nunmehr bittet die Bundesgeschäftsstelle kurzfristig um die Benennung von Vertretern.

In diesem Ausschuss, soll u.a. möglichst jede Bundeskommission mit einem Experten vertreten sein. Zudem sollte regional flächendeckend besetzt werden können. Das erste Treffen ist für die zweite März-Hälfte in Braunschweig oder Kassel vorgesehen.

Der LV-NRW möchte eine möglichst breite Findung von Flugsicherheitskompetenz ermöglichen und bittet seine Mitgliedsvereine auf diesem Wege, sich um die Benennung von geeigneten Kameradinnen/Kameraden zu kümmern. Um eine begründete Auswahl treffen zu können, sollten sich die daran Interessierten mit einer kurzen, stichwortartigen Bewerbung bis zum 11.02.2014 an die LV-Geschäftsstelle wenden.

Wir sind sicher, dass der Aeroclub-NRW sich qualifiziert in diesem Bundesausschuss einbringen kann und wird.

Infoschreiben Bewerbungsverfahren Flugsicherheit