Das Unglück in Barcelonnette macht uns sehr betroffen.
Wir nehmen aufrichtige Anteilnahme.

Durch die Bundeskommission Freiballon des Deutschen Aero Club e.V. wurde die Vergabe des 60th Coupe Aéronautique Gordon Bennett 2016, allgemein bekannt als das härteste Ballonrennen der Welt, endgültig entschieden. Das härteste Ballonrennen der Welt findet 2016 in Gladbeck statt.

Neben dem Deutschen Aero Club LV NRW e.V. in Kooperation mit dem Niederrheinischen Verein für Luftschifffahrt 1902 e.V. mit Ihrem Startplatz in Gladbeck hatte sich der Freiballon Verein Augsburg e.V. beworben. Aufgrund der hervorragenden Infrastruktur des Gasballonstartplatzes in Gladbeck, sowie der Nähe zum Hotel Van der Valk wurde die 60. Auflage der Weltmeisterschaft im Gasballon Weitfahren nach Gladbeck vergeben.

Auch im Jahr 2015 können die Sportvereine wieder einen Antrag auf Förderung ihrer Übungsarbeit stellen.

Die Zuschüsse können bis zum 01.06.2015 beantragt werden.
Das Antragsformular und die Förderrichtlinien des Landessportbundes können
HIER abgerufen werden.

Der Vorsitzende der Seko NRW, Günter Forneck, ist gemeinsam mit seinen Stellvertretern Mirja Klicks und Michael Breitbach am 20.03.2015 zurückgetreten.

Mit Bedauern und Überraschung haben wir die Entscheidung zur Kenntnis genommen. Für die geleistete Arbeit im Verband danken wir den dreien und wünschen ihnen weiterhin alles Gute für die Zukunft.

Dr. Karl „Charly“ Lerch wird sich als Mitglied der Seko NRW weiter um die Geschäfte kümmern, damit wieder schnellstmöglich eine handlungsfähige Seko die Interessen der Segelflieger in NRW vertreten kann.

Hermann-J. Hante

Über aktuelle Herausforderungen für den Luftsport in Nordrhein-Westfalen tauschten sich Vertreter des Aeroclub | NRW mit der Regierungspräsidentin Anne Lütkes anlässlich eines Besuchs in Düsseldorf aus.

Eines der Hauptthemen waren die neue Ausbildungsrichtlinien und die Gründung der Verbands-ATO. Aus diesem Grund waren neben Stefan Klett, dem Präsidenten des AEROCLUB | NRW auch der Geschäftsführer Hermann-Josef Hante, Ausbildungsleiter Hubertus Huttel und der stellvertretende Ausbildungsleiter Matthias Podworny, anwesend. Heinrich Goetzens, Leiter des Dezernats Flugplätze und Flugbetrieb, und der technische Dezernent Thorsten Frisch waren seitens der Bezirksregierung vertreten.
Unter anderem wurde auch die zunehmenden Problematik aufgegriffen, die sich den Luftsportlern stellt, wenn hohe Windkraftanlagen in der Nähe von kleinen Flugplätzen errichtet werden.

Zwischen dem AEROCLUB | NRW und der Bezirksregierung gibt es viele fachspezifische Berührungspunkte. Insgesamt wurde die gute Zusammenarbeit hervorgehoben.

In Litauen hat Fliegen einen ganz anderen Stellenwert als z.B. in Deutschland. Durch die Jahrzehnte lange Blockzugehörigkeit zum Warschauer Pakt waren die drei Baltischen Staaten nie wirklich souverän in dieser Zeit.

Ein Freizeitfliegen wie heute war damals nur schwerlich möglich. Somit ist Fliegen im Baltikum heutzutage wirklich Freiheit! Die MOTKO und ULKO haben es sich zur Aufgabe gemacht, Euch die Möglichkeit zu eröffnen, diesen nordöstlichen Winkel der EU in einer „Gruppe Gleichgesinnter“ mit dem Luftfahrzeug zu erfliegen.

Rahmendaten dazu wie folgt:

Sonntag, 21. Bis Sonntag 28. Juni

21. Juni           10 Uhr Briefing in Schmallenberg
22. Juni           Zweiter Treff in Berlin Straußberg / Weiterflug um 11 Uhr
28. Juni           Rückflug

Beginnen werden wir in Schmallenberg- Rennefeld, EDKR. Dort werden die Trip-Kits, bestehend aus Anflugkarten, Luftfahrtkarten, Frequenzlisten, Flugdurchführungsplanung etc. ausgegeben. Diese werde ich selber vorbereiten und in einem Briefing werden Details abgesprochen sowie Gruppen eingeteilt. Geplant ist es, in 3 Geschwindigkeitsgruppen zu fliegen. Motor, UL, MOSE: All welcome! Darüber hinaus wird sichergestellt, dass jede Gruppe durch einen erfahrenen Piloten geleitet wird, der Funk und Navigation übernimmt. Somit besteht hierbei die Möglichkeit, von den Erfahrenen zu lernen und selbst einmal den Schritt zu wagen in anderen Regionen zu fliegen.

Die Meldegebühr beträgt
75 Euro je Person für DAeC Mitglieder und 100 Euro für Nichtmitglieder.

Fragen, Anregungen, Verbesserungsvorschläge und vor allem Anmeldungen bitte direkt an:
Volker Engelmann, Vorsitzender Motorflugkommission NRW
Mobil: 0173-29 222 45 / Email: vengelmann@gmx.de

Anfahren, Bremsen, Ausweichen, Kontrollieren – Gemeinsam mit der Verkehrswacht haben wir ein Fahrsicherheitstraining mit und ohne… jetzt auf www.lsj.de weiterlesen

Am 9. April tritt die zweite Stufe der Änderungen und Ergänzungen in Kraft.

Die Begriffe „Lizenzen“ werden in „Luftfahrerschein“ getauscht und die „PPL`er“ verlassen die LuftPersV. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Luftsportgerätebüros unter
www.daec.de/luftsportgeraetebuero/ausbildunglizenzen/themen-und-informationen/neue-regelungen-2015/#c2592

Der wichtigste und dringlichste Schritt ist die lokale Abstimmung der Vereinsvorstände bzw. Flugplatzhalter mit den Verwaltungen und Politikern der jeweiligen Kommunen und Landkreise.


Nachricht vom 10.11.2014

Windenergie und Flugplätze

  1. Schreiben des AEROCLUB | NRW an den Verkehrsminister NRW Herrn Groschek vom 02.10.2014: Download Schreiben Verkehrsminister
  2. Antwort des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Hülsheger vom 31.10.2014: Download Antwortschreiben Ministerium

Original Nachricht vom 29.09.2014

Im Rahmen des Landesentwicklungsplanes NRW sind über die Ebene der Bezirksregierungen und Landkreise die Kommunen aufgefordert worden, Vorranggebiete für die Aufstellung von Windenergieanlagen auszuweisen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist infolge der notwendigen Flächeninanspruchnahme oft mit erheblichen Nutzungskonkurrenzen verbunden, die gegebenenfalls zu sogenannten Tabuzonen führen. Die Notwendigkeit von bereits bestehenden Bauschutzzonen für Verkehrsflughäfen ist für Politik und Allgemeine Öffentlichkeit leicht einzusehen. Doch wie verhält es sich mit „Segelfluggeländen“ und „Sonderlandeplätzen“, die ohne solche Zonen auskommen müssen und deren Platz(runden)verkehr durch eine zunehmende „Verspargelung“ der Umgebung durch Windräder erheblich beeinträchtig würde. In diesem Zusammenhang gilt für uns Luftsportvereine bzw. Flugplatzhalter sich so früh wie möglich in das Ausweisungsverfahren für Vorranggebiete für Windenergieanlagen(WEAs) bei den Kommunen und Landkreisen einzumischen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung stellen sich zwei Bezirksregierungen als Vorreiter dar:  Arnsberg und Münster. Interessierten Kreisen der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, die Planungsunterlagen vor Ort bei den Landkreisen und Bezirksregierungen oder aber online nicht nur einzusehen, sondern auch kritisch zu kommentieren oder gar Einspruch zu erheben. Geplant ist ein Treffen vom Präsidium des DAEC Landesverbandes NRW mit Vertretern der Landesregierung.
Der wichtigste und dringlichste Schritt ist jedoch die lokale Abstimmung der Vereinsvorstände bzw. Flugplatzhalter mit den Verwaltungen und Politikern der jeweiligen Kommunen und Landkreise.

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.8. – 22.12.2014 (Arnsberg)

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 18.08. -19.12.2014 (Münster)

Bezirksregierung Detmold (Zur Zeit keine Offenlegung, jedoch Ausweisung von Flugplätzen als mögliche Tabuzonen)

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Düsseldorf

Für das Präsidium des DAEC Landesverbandes NRW
Dr. Karl-Dieter Lerch, Vizepräsident

Gemäß DAeC-Meisterschaftskalender und SWO Anl. B sowie der Durchführungsbestimmung von Kunstflugmeisterschaften sollen folgende Meisterschaften ausgerichtet werden:

· DM Junioren

· DM Frauen mit allg. Qualifikation

· DM Segelkunstflug

· Qualifikationsmeisterschaften zur DM 2017

Die konkreten Bewerbungvorgaben sind in der Ausschreibung der Ausrichtung von Segelflugmeisterschaften zusammengefasst.

Die Bewerbung erfolgt online unter www.daec.de und muss bis zum 30.04.2015 erfolgen.

Hinweis:
Die in diesen Dokumenten beschriebenen Änderungen (z.B. Qualifikation auf DM Frauen; Verkürzung DM Frauen) werden in der neuen Fassung der SWO ab April 2015 enthalten sein.