Flugpläne für VFR-Night-Flüge

Flugpläne für VFR-Night-Flüge

Veröffentlicht von , 22. April 2015

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) bittet darum, Flugpläne für VFR Night-Flüge nach Möglichkeit vor dem Flug aufzugeben und nicht erst während des Fluges. Dies gilt insbesondere für Flüge im Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Nach der Einführung von SERA ist es zulässig, einen Flugplan vor dem Abflug beim AIS-C abzugeben oder während des Fluges der zuständigen Flugverkehrsdienststelle zu übermitteln. Im letztgenannten Fall bedeutet es allerdings, dass die Frequenzbelastung steigt, da alle Flugplandaten übermittelt werden müssen. Dies führte in der Vergangenheit zu Überlastsituationen und in einem Fall zu einer Ablehnung eines Flugplanes, was den Dienstleistungsanspruch der DFS nicht entspricht. Zusätzlich wird eine Einsatzplanung erschwert, da der DFS keine Informationen über geplante Flugvorhaben bekannt sind.
Empfohlen wird daher, bei N-VFR-Flügen in Nordrhein-Westfalen den Flugplan vor dem Flug aufzugeben. Dies hilft dem Betriebsdienst (Supervisor) der DFS entsprechende Entscheidungen hinsichtlich der Öffnungszeiten des FIS-Dienstes oder aber einer Bereitstellung eines separaten Arbeitsplatzes zu treffen. Die DFS erhofft sich davon eine Verbesserung der Dienstleistungsqualität für die Kunden der Allgemeinen Luftfahrt.

Bei Rückfragen steht Ihnen der Customer Relations Team der DFS unter der E-Mail Adresse CRM@dfs.de zur Verfügung.