TKG-/EMVG-Gebühren - die nächste Runde

TKG-/EMVG-Gebühren - die nächste Runde

Veröffentlicht von , 07. Oktober 2015

Momentan werden die Halter von Luftfahrzeugen über eine neue Welle von Beitragsbescheiden der Bundesnetzagentur (BNetzA) überrascht.

Dabei handelt es sich um Bescheide zu den Beiträgen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln“ (EMVG)  für die Nutzung von mobilen Flugfunkstellen  (die in den Luftfahrzeugen eingebauten Funkstellen) und des Flugnavigationsfunks.

Jeder Halter eines Luftfahrzeuges, der im Jahr 2011 bei der BNetzA eine solche Funkstelle angemeldet hatte wird einen solchen Bescheid erhalten.

Weitere Informationen hier.