[Update] Förderung der Übungsarbeit

[Update] Förderung der Übungsarbeit

Veröffentlicht von , 01. März 2016

Sportvereine können wieder Anträge auf Förderung der Übungsarbeit im Sportverein beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. stellen. Die Antragstellung ist vom 01. März bis zum 31. Mai 2016 möglich.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig innerhalb der Frist. Beachten Sie bitte, dass Sie als Voraussetzung für die Antragstellung, unter anderem die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen.

Den Antrag auf Förderung der Übungsarbeit bitte online über das LSB-Förderportal eingeben. Sie werden feststellen, dass die neue Online-Version ein wenig verändert aussieht, als Sie es aus den Vorjahren gewohnt sind. Neben der Anpassung an das Design des Landessportbundes NRW wurde insbesondere Wert auf eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit gelegt.
Für die Nutzung des Online-Verfahrens brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben. Klicken Sie auf diesen Link und geben dann Ihre Zugangsdaten ein:

Link zur Beantragung von Mitteln zur Förderung der Übungsarbeit im Sportverein

Als Hilfestellung zum Ausfüllen des Antrages ist ein Anleitungsvideo hinterlegt.

Sollten technische Probleme auftreten, nutzen Sie bitte folgende Emailadresse: foerderportal@lsb-nrw.de oder wenen sich direkt an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen, Herr Bergmann/Frau Streyer/Herr Metz oder Frau Schleuter, Tel.: 0203 7381-935/ -936/ -619 oder -910, uebungsarbeit@lsb-nrw.de

Quelle: LSB NRW


Original veröffentlicht am 18.2.16

Förderung der Übungsarbeit: Antragstellung ab März möglich

Auch im Jahr 2016 können die Vereine wieder in der Zeit vom 01. März – 31. Mai 2016 einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen stellen.

Beachten Sie bitte, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit stellen zu können. Sie können den Antrag direkt online in unserem neuen Förderportal stellen. Dafür brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben. Weitere Informationen finden Sie ab dem 01. März 2016 auf unserer Homepage lsb-nrw.de unter der Rubrik Service.