Die Zuwendung aus Mitteln des Landes erfolgt für Funkgeräte, Rettungsfallschirme, Notsender, Transponder und Flarm. Ebenso kann die Nachrüstung von Segelflugzeugen mit Bugkupplung gefördert werden. Um eine gerechte Verteilung der Mittel zu gewährleisten bitten wir, die Anträge bis spätestens Freitag, den 27. Mai 2016 einzureichen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben, den allgemeinen Richtlinien und dem Antragsformular.