NfL Sprechfunkverfahren

NfL Sprechfunkverfahren

Veröffentlicht von , 11. März 2016

Die DFS hat eine „Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren“ per NfL herausgegeben. Sie gilt seit dem 10. Februar 2016, trägt die Nummer 1-667-16 und ersetzt die NfL 1-570-15 und 1-588-15. Änderungen wurden in den Anlagen 2, 4 und 6 vorgenommen.

Für Piloten, die auf Englisch funken, steht in Anlage 6, Absatz (4), dass beim Anweisen beziehungsweise Melden von Flughöhen (Höhen über NN oder Höhen über Grund oder Flugflächen) die Worte „to“ und „for“ nicht zu verwenden sind.

In Anlage 4 „Übermittlung von Zahlen und Zeichen“ heißt es nun in Absatz 3: „Werte von Flughöhen, Steig- und Sinkraten, Wolkenhöhen, Sichten und der Pistensichtweite (RVR), die ganze Hunderter und ganze Tausender beinhalten, sind zu übermitteln, indem jede einzelne Ziffer in der Zahl der Hunderter oder Tausender ausgesprochen und jeweils das Wort ‚hundert’ oder ‚tausend’ hinzugefügt wird.“

In Anlage 2 ist festgelegt, dass Piloten von Flugzeugen der Wirbelschleppkategorie „Heavy“ bei der Aufnahme der Funkverbindung sowie nach jedem Frequenzwechsel das Wort „Heavy“ zufügen müssen, Piloten des Airbus A380 (A388) das Wort „Super“.

Quelle: DAeC e.V.