Das Protokoll der F3-Tagung in Duisburg-Walsum am 7.2.2016 findest Du hier

Für Lehrgänge zusätzlich Segelfluglehrer an der Segelflugschule Oerlinghausen gesucht.

Interessierte Bewerber wenden sich bitte direkt an die

Segelflugschule Oerlinghausen

Robert-Kronfeld-Str. 11
33813 Oerlinghausen

Tel: 05202 / 9969-0
info@segelflugschule-oerlinghausen.de

Das Sportministerium NRW hat dem AEROCLUB | NRW e.V. wieder Landesmittel für die Beschaffung von Rettungs- und Sicherheitsgerät für Luftsportvereine und freiwillige Schülerfluggemeinschaften zur Verfügung gestellt.

Die Zuwendung aus Mitteln des Landes erfolgt für Funkgeräte, Rettungsfallschirme, Notsender, Transponder und Flarm. Ebenso kann die Nachrüstung von Segelflugzeugen mit Bugkupplung gefördert werden. Um eine gerechte Verteilung der Mittel zu gewährleisten bitten wir, die Anträge bis spätestens Freitag, den 27. Mai 2016 einzureichen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben, den allgemeinen Richtlinien und dem Antragsformular.

Im Jahr 2016 können Sportvereine für Projekte und Maßnahmen im Ganztagsbereich von Schulen und in Kindertageseinrichtungen wieder eine Förderung von je 1000 Euro erhalten. Auch inklusive Sportangebote werden finanziell unterstützt. Möglich macht dies das Landesprogramm „1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein“.

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen fördern gemeinsam das Engagement von Sportvereinen im Ganztag von Schulen und in Kindertageseinrichtungen. Neu in diesem Jahr ist, dass über das Landesprogramm „1000×1000“ auch Sportvereine eine Förderung erhalten können, die inklusive Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung initiieren.

Luftsportvereine, die sich aufgrund einer Kooperation im Ganztags- oder Kitabereich oder eines inklusiven Sportangebots für eine Fördersumme von 1000 Euro bewerben möchten, sollten sich kurzfristig mit ihrem jeweils zuständigen Stadt- oder Kreissportbund (SSB/KSB) in Verbindung setzen. Dort erhalten sie weitere Unterlagen und Informationen, wie zum Beispiel die Antragsformulare und die Antragsfristen. Die Anträge müssen ebenfalls beim jeweiligen SSB/KSB eingereicht werden.

Zielsetzung des Landesprogramms „1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein“ ist es unter anderem, die Sportvereine zu motivieren, mit Schulen und Kindertageseinrichtungen zu kooperieren oder inklusive Sportangebote zu entwickeln und durchzuführen.

Sportvereine können wieder Anträge auf Förderung der Übungsarbeit im Sportverein beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. stellen. Die Antragstellung ist vom 01. März bis zum 31. Mai 2016 möglich.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig innerhalb der Frist. Beachten Sie bitte, dass Sie als Voraussetzung für die Antragstellung, unter anderem die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen.

Den Antrag auf Förderung der Übungsarbeit bitte online über das LSB-Förderportal eingeben. Sie werden feststellen, dass die neue Online-Version ein wenig verändert aussieht, als Sie es aus den Vorjahren gewohnt sind. Neben der Anpassung an das Design des Landessportbundes NRW wurde insbesondere Wert auf eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit gelegt.
Für die Nutzung des Online-Verfahrens brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben. Klicken Sie auf diesen Link und geben dann Ihre Zugangsdaten ein:

Link zur Beantragung von Mitteln zur Förderung der Übungsarbeit im Sportverein

Als Hilfestellung zum Ausfüllen des Antrages ist ein Anleitungsvideo hinterlegt.

Sollten technische Probleme auftreten, nutzen Sie bitte folgende Emailadresse: foerderportal@lsb-nrw.de oder wenen sich direkt an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen, Herr Bergmann/Frau Streyer/Herr Metz oder Frau Schleuter, Tel.: 0203 7381-935/ -936/ -619 oder -910, uebungsarbeit@lsb-nrw.de

Quelle: LSB NRW


Original veröffentlicht am 18.2.16

Förderung der Übungsarbeit: Antragstellung ab März möglich

Auch im Jahr 2016 können die Vereine wieder in der Zeit vom 01. März – 31. Mai 2016 einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen stellen.

Beachten Sie bitte, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit stellen zu können. Sie können den Antrag direkt online in unserem neuen Förderportal stellen. Dafür brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben. Weitere Informationen finden Sie ab dem 01. März 2016 auf unserer Homepage lsb-nrw.de unter der Rubrik Service.