Personal Briefing beim Pre-Flight Information Bulletin

Um den VFR-Piloten die Flugvorbereitung zu erleichtern, hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH das „Personal Briefing“ entwickelt. Trotz einiger Filtermöglichkeiten in der Eingabemaske sind die Pre-Flight Information Bulletins (PIB) durch die große Anzahl von NOTAMs lang und unübersichtlich geworden. Das kann der Nutzer nun selbst ändern.

Wie gewohnt wird im AIS-Portal ein NOTAM-Abruf erstellt oder das VFReBulletin aufgerufen. Beim Lesen am Bildschirm entscheidet der Pilot nun selbst, welche der angezeigten NOTAM er für den Flug benötigt. Durch KLicken auf die Überschrift des NOTAM kann der Inhalt bereits gelesener oder für das Flugvorhaven irrelevantwer NOTAM ausgeblendet werden. Durch das Ausblenden der Details bestätigt der Pilot, das NOTAM gelesen und ihnaltlich verstanden zu haben. Nur die Überschrift und die NOTAM-Nummer werden weiterhin angezeigt.

Die Einstellungen werden nutzerbeozgen gespeichert; die reduzierte Ansicht gilt dann für alle zukünftigen PIB-Abrufe – sowohl auf dem Bildschirm als auch im PDF-Dokument. Mit erneutem Anklicken oder nach dreißig Tagen ohne PIB-Abruf werden die NOTAM wieder komplett angezeigt. Auf diese Weise bestimmt der Pilot selbst, welche NOTAM in seinem Briefing vollständig angezeigt werden und welche nicht.

Darüber hinaus enthält das Release 3.5.0 allgemeine Fehlerbehebungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Systemstabilität und -sicherheit.

Auf den Spuren Lilienthals mit Störchen über das brandenburgische Havelland fliegen

SternflugPlakat_EN_web_low_resZu Beginn des Monats August stellt sich erfahrungsgemäß eine hochsommerliche Wetterlage über Mitteleuropa ein. Diese wird dann vor allem in den neuen Bundesländern für stabile Streckenflugplanungen sowie als Zeitfenster für Wettbewerbe und Sommerlager der Vereine genutzt.

Zum Jubiläum von Otto Lilienthal – 125 Jahre erster Menschenflug – ist vom 3.–5. August ein internationaler Sternflug nach Stölln/Rhinow geplant. Ob Strecken von 50km, 500km oder mehr, ob ein Flug nur am Freitag stattfindet oder die Distanz in Tagesetappen absolviert wird, im Vordergrund soll die Freude am Fliegen und eine Teilnahme am Luftsportevent stehen.

Eine Flugstrecke über das Fliegerdenkmal an der Wasserkuppe sichert zudem die Chance auf einen Sonderpreis.

Jeder Pilot ist willkommen und erhält eine Urkunde. Bei schlechtem Flugwetter am Ankunftstag Freitag kann die letzte Etappe zum Flugplatz auch im Hänger erfolgen. Auch für die Rückhol-Crew lohnt sich eine Teilnahme auf jeden Fall. Denn am Wochenende startet in Stölln das Lilienthal-Fest und zeitgleich kann man sich vor Ort ausführlich über das Leben und Wirken des Flugpioniers Otto Lilienthal informieren.

Viele Segelflieger erinnern sich gern an den letzten Sternflug (100-Jahre-Jubiläum) im Jahr 1991 nach der Wende. Damals nahmen über 100 Piloten teil und Uli Gmelin flog mit 738 km die weiteste Distanz, gefolgt von Weltrekordpilot Hans-Werner Grosse mit 697 km.

Einmal im Fliegerleben zum ältesten Flugplatz der Welt fliegen und am Gollenberg landen…
Seid dabei und macht diesen Otto-Lilienthal-Segelflugevent zu einem unvergesslichen Erlebnis!

www.sternflug.org


Original veröffentlicht am 18.4.16:

Sternflug – 125 Jahre Menschenflug

Im Frühjahr 1891 gelang es dem Flugpionier Otto Lilienthal, sich mit einem selbst konstruierten Gleitflugzeug in die Luft zu erheben. Seine Gleitflüge auf einem Gelände am Mühlenberg bei Derwitz gelten als die ersten Menschenflüge nach dem Flugprinzip „schwerer als Luft“.

Mit einem Sternflug auf Stölln/Rhinow feiert die Bundeskommission Segelflug das Jubiläum „125 Jahre Menschenflug“. Alle Segelfliegerinnen und Segelflieger im DAeC oder Piloten aus dem Ausland mit einer gültigen FAI-Lizenz sind dazu eingeladen.

Sternflug vom 3. bis 5. August

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Über 40 Kinder der Tönisvorster Kindertageseinrichtung Panama absolvieren am Mittwoch, 6. Juli das Kinderbewegungsabzeichen (Kibaz). Das Besondere an der Aktion: Das Kibaz ist inhaltlich auf die Themenfelder Flugzeuge und Fliegen ausgerichtet.

Das Kibaz ist eine Entwicklung der Sportjugend NRW und wird nun auch beim AEROCLUB | NRW umgesetzt.

Das Kibaz ist eine Entwicklung der Sportjugend NRW und wird nun auch beim AEROCLUB | NRW umgesetzt.

Ab 9 Uhr sind für die drei- bis fünfjährigen Kinder auf dem Kita-Gelände zehn verschiedene Bewegungsstationen aufgebaut, die allesamt spielerisch mit der Fliegerei zu tun haben. So unternehmen die jungen Teilnehmer eine Flugreise, bauen einen Tower, probieren sich im Ziel- und Etappenfliegen, bringen ein Flugzeug auf Startposition oder basteln ein Papierflugzeug. Betreut werden die einzelnen Stationen von jungen Luftsportlern des Luftsportvereins Grenzland und des J-Teams des AEROCLUB | NRW. Und diese haben zugleich noch ein Highlight im Gepäck: Ein echtes Segelflugzeug, in das sich die Kita-Kinder natürlich auch mal reinsetzen dürfen.

Die Kibaz-Veranstaltung fördert die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder im motorischen, sozialen, kognitiven sowie psychisch-emotionalen Bereich und in der Wahrnehmung durch entsprechende Bewegungsaufgaben. Der inhaltliche Schwerpunkt „Fliegen und Flugzeuge“ führt die Drei- bis Fünfjährigen altersgerecht an ein spezifisches Themenfeld heran. Als Wertschätzung erhält jedes Kita-Kind am Ende der Veranstaltung eine Urkunde und ein kleines Bewegungsgeschenk.

Das Kinderbewegungsabzeichen gibt es seit April 2014. Entwickelt wurde es von der Sportjugend Nordrhein-Westfalen. Es soll Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren für Bewegung, Spiel und Sport begeistern, ohne dabei ihre Leistung zu messen und ein Zeitlimit zu setzen. Der AEROCLUB | NRW hat das Kibaz fachsportspezifisch für den Luftsport weiterentwickelt.

 

Mehr zum Kibaz:
> Erstes Kinderbewegungsabzeichen im Luftsport verliehen

DAeC und AOPA gehen gegen die Beschränkungen für Motorkunstflieger vor und haben jetzt ein Positionspapier veröffentlicht.

„Eine Nation mit solcher Historie und Bedeutung in der Luftfahrt wie Deutschland kann und darf sich solch eine Beschneidung der Rechte von Sportlern nicht leisten“, schreiben DAeC und die AOPA-Germany in einem gemeinsamen Positionspapier. Die Einschränkungen drohten den Motorkunstflug zu ersticken – und könnten sich nachhaltig auf die Sicherheit im Luftverkehr auswirken.

Motorkunstflüge sollen künftig unter anderem an Nachmittagen von Wochenenden und Feiertagen verboten sein. Veröffentlicht wurde diese neue Bestimmung von der Deutschen Flugsicherung (DFS). Die stützt sich sowohl auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz aus dem Februar 2014 als auch auf Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Zu den wesentlichen Kritikpunkten des gemeinsamen Positionspapiers zählt, dass mit den Beschränkungen die Zeit zur Ausübung des anerkannten Sports Motorkunstflug drastisch eingeschränkt wird. Die Wettbewerbsvorbereitung an Wochenenden wird nahezu unmöglich; Flugschulen verlieren die Hälfte der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit für die Kunstflugausbildung und für Flugsicherheitstrainings. „Solche Trainings sind essentiell für einen sicheren Flugbetrieb“, sagt DAeC-Generalsekretär Udo Beran.

Er kritisiert zudem, dass ausgerechnet das Urteil aus einem lokalen Rechtsstreit mit einer Flugschule Konsequenzen für alle Motorkunstflieger haben soll: „Weitreichende Beschränkungen von einem Einzelfall abzuleiten, ist nicht nachvollziehbar und undemokratisch.“ Es zeichne sich immer mehr ab, dass die Behörden jegliches Augenmaß verlieren. „Besonders kritisieren wir die Tendenz, immer mehr mit fragwürdigen Verordnungen zu regieren und nicht mehr im Gesetzgebungsprozess über politische Mehrheiten. Betroffene und Verbände werden gar nicht erst angehört. Die demokratischen Mitwirkungsrechte werden immer mehr ausgehöhlt“, sagt Beran.

Für die Beschränkungen wurden zudem Zeiten aus der Landeplatz-Lärmschutzverordnung übernommen, die die Verhältnisse an Flugplätzen mit mehr als 15.000 Flugbewegungen pro Jahr reguliert. „Nirgendwo in Deutschland gibt es aber nur annähernd 15.000 Kunstflugbewegungen pro Jahr am selben Ort“, schreiben DAeC und AOPA in ihrem Positionspapier.

Der DAeC und die AOPA bereiten nun rechtliche Schritte vor.

Quelle: DAeC e.V.