Frequenznutzungsgebühren

Frequenznutzungsgebühren

Veröffentlicht von , 26. September 2016

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die neue Beitragsrunde für die Jahre 2012 bis 2014 eingeläutet.

Alle Betroffenen können jetzt auf der Grundlage der Ruhendvereinbarung die Widersprüche einreichen, ohne befürchten zu müssen einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid von der BNetzA zu erhalten. Nähere Informationen zum Verfahren und die Muster für die Widersprüche sind auf der DAeC Seite zu finden unter www.daec.de/service/musterverfahren/

Quelle: DAeC e.V.