Auf Grund von militärischen Messflügen (Messkampagne THEO) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gebiet mit Flugbeschränkungen in dem Fluginformationsgebiet BREMEN eingerichtet.

„ED-R THEO“

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Mit der NfL 1-1011-17 erinnert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bezugnehmend auf § 16 Abs. 1 Nr. 4 der LuftVO erneut an die Regelungen zum selbstständigen Schalten des Transponders bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) und weist auf die neuen Regelungen innerhalb der Transponder Mandatory Zones (TMZ´s) hin.

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Mit der Veröffentlichung der NfL 1-1013-17 teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 19. April 2017 mit, dass der Flugbetrieb mit Ballonen frühestens ab dem 8. April 2018 und mit Segelflugzeugen frühestens ab dem 8. April 2019 durch die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (Air OPS) reglementiert werden.

Diese Verordnung regelt umfassende Änderungen in der Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren im Bezug auf den Flugbetrieb in Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 216/2008 („Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“).

Hintergrund für das so genannte Opt-out durch die Bundesrepublik ist die Tatsache, dass sowohl für Segelflugzeuge, als auch für Ballone derzeit eigenständige Regelwerke bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) im Auftrag der EU-Kommission erstellt werden und eine jetzige Umsetzung der vorangenannten EU-Verordnung zu einer unverhältnismäßigen Mehrbelatsung für Luftfahrzeugbetreiber führen würde.

Wer in Deutschland nicht-kommerziell mit einem Luftfahrerschein und einem Tauglichkeitszeugnis eines Drittstaates unterwegs ist (bspw. USA / FAA-Lizenz) kann vorerst nun weiterhin bis zum 31.12.2017 in Deutschland am Luftverkehr teilnehmen.

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Die Verbands-CAMO des Aeroclub|NRW als spezieller Service für alle Luftsportler in NRW ist wieder aktiviert!

Die CAMO ist voll umfänglich arbeitsfähig – das heißt mit überwachter Umgebung incl. Ausstellung (und späterer Verlängerung) der Lufttüchtigkeitszeugnisse (ARCs). Das LBA hat nach eingehender Prüfung die Betriebsgenehmigung wieder aufleben lassen. Vorausgegangen waren intensive Gespräche und Verhandlungen des geschäftsführenden Präsidiums und der Geschäftsführung, die nach der vorläufigen Aussetzung unserer CAMO notwendig geworden waren.

Ab sofort können alle Vereine / Halter wieder Termine mit ihren Prüfern vereinbaren.
Weitere Informationen folgen später bzw. werden auf einer geplanten Infoveranstaltung im Frühsommer unter dem Titel „Aeroclub CAMO 2.0“ mitgeteilt.

Detaillierte Informationen zum heutigen Tag findet Ihr in nachfolgendem Dokument:

CAMO+ wieder aktiv [PDF Download]

Die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017 wurde veröffentlicht. Zu finden ist sie unter diesem Link.

Aktualisierte Informationen für Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen Klasse II, die noch nach den Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch ausgestellt worden sind:

Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2 für erlaubnispflichtiges Personal (ausgenommen Luftsportgeräteführer), die nach den geltenden Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch bis zum 7.4.2013 und für Luftsportgeräteführer bis zum 23.12.2014 erteilt worden sind, bleiben längstens bis zum 7.4.2018 gültig. (mehr …)

Das Segelflugforum NRW war wieder gut besucht

Sigi Baumgartl

Rund 150 Freunde des Segelflugsportes gaben sich Stelldichein in Leverkusen. Davon waren 110 Besucher und weitere 40 Personen aus den Bereichen der Aussteller, des Caterings und der Technik. Die meisten Teilnehmer kamen aus NRW, aber auch Sportsfreunde aus anderen Bundesländern und dem angrenzenden Ausland als Zuhörer der Vorträge und als Teilnehmer der vielen Treffs in den dafür ausgelegten Pausen. (mehr …)

Mirko Mattke, langjähriges Mitglied der Luftsportgemeinschaft Lippe-Südost, wurde am vergangenen Freitag vom Stadtsportverband Blomberg zum Sportler des Jahres 2016 gekürt.

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