[Update] Achtung: Tauglichkeitszeugnis prüfen

[Update] Achtung: Tauglichkeitszeugnis prüfen

Veröffentlicht von , 05. April 2017

Aktualisierte Informationen für Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen Klasse II, die noch nach den Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch ausgestellt worden sind:

Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2 für erlaubnispflichtiges Personal (ausgenommen Luftsportgeräteführer), die nach den geltenden Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch bis zum 7.4.2013 und für Luftsportgeräteführer bis zum 23.12.2014 erteilt worden sind, bleiben längstens bis zum 7.4.2018 gültig.

Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beschränkt in Artikel 5, Absatz 2 in Verbindung mit Ab-satz 4 die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 2, die noch entsprechend den Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch erteilt worden sind, bis zum 8.4.2017. Deutschland wird von der Möglichkeit Gebrauch machen, gegenüber der Europäischen Kommission und der Agentur für Flugsicherheit EASA zu erklären, dass die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 2, die noch entsprechend den Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch erteilt worden sind, bis zum in dem Zeugnis angegebenen Zeitpunkt, spätestens aber bis zum 8.4.2018 verlängert wird. Dieses Verfahren ist Gegenstand des Artikel 14, Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und mit der EASA abgestimmt. Dem LBA liegen keine Erkenntnisse vor, dass andere EU-Staaten bis zum 8.4.2018 auf Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses nach Teil-MED bestehen werden. Viele andere EU-Staaten werden ähnlich verfahren wie Deutschland.

Ein reiner Umtausch der JAR-FCL 3 deutsch Tauglichkeitszeugnisse in Zeugnisse nach Teil-MED durch den flugmedizinischen Sachverständigen, der das Zeugnis ausgestellt hat, oder einen anderen Sachverständigen ist aus rechtlichen Gründen in Deutschland nicht möglich. Ein Teil-MED konformes Zeugnis kann nur nach erneuter flugmedizinischer Untersuchung erteilt werden (natürlich mit entsprechend längerer Gültigkeitsdauer).

Quelle: Luftfahrtbundesamt (LBA)


Original veröffentlicht am 23. März 2017

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einen offiziellen Hinweis für Inhaber von JAR-gemäßen Tauglichkeitszeugnissen herausgegeben.

Info JAR-Medical


Original veröffentlicht am 22. März 2017

Inhaber eines flugmedizinischen JAR-FCL Tauglichkeitszeugnises verlieren ab den 9. April 2017 ihre Tauglichkeit, auch dann, wenn dies laut Aufdruck noch eine längere Gültigkeit (also über den 08. April 2017 hinaus) ausweist, siehe dazu VO(EU) Nr. 1178/2011 Teil-MED:

Betroffene Flugschüler und Piloten wenden sich bitte an ihren flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt).

Medicals Ablauf! Beispiel

Liste der flugmedizinischen Sachverständigen (AME)