Fliegen mit Lizenzen aus Drittstaaten

Fliegen mit Lizenzen aus Drittstaaten

Veröffentlicht von , 19. April 2017

Wer in Deutschland nicht-kommerziell mit einem Luftfahrerschein und einem Tauglichkeitszeugnis eines Drittstaates unterwegs ist (bspw. USA / FAA-Lizenz) kann vorerst nun weiterhin bis zum 31.12.2017 in Deutschland am Luftverkehr teilnehmen.

Möglich macht dies das so genannte Opt-out der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 1, Abs. 3 der Verordung (EU) Nr. 2016/539 der Kommission vom 06. April 2016 veröffentlicht am 30. März in der NfL 1-990-17. Dies bedeutet, dass auf politischer Ebene entschieden wurde, die Bestimmungen der Verordnung (EU) 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 bis zum 31. Dezember 2017 innerhalb Deutschlands nicht umzusetzen. Diese Verordnung sieht eine gravierende Neuordnung der Anerkennung ausländischer Lizenzen zum 8. April 2017 vor.
Ferner ist sogar laut EASA eine mögliche Verlängerung bis 2019 möglich. Laut NfL 1-990-17 soll eine solche Verlängerung auch vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgetragen werden – vorausgesetzt eine Änderung der Verordnung (EU) 1178/2011 erfolgt durch die Kommission.

Zusammengefasst: Bis mindestens zum 31. Dezember 2017 kann innerhalb Deutschlands weiterhin mit Drittstaaten-Lizenzen, wie beispielsweise einer FAA-Lizenz, geflogen werden.