Auch in diesem Jahr fand am Muttertag in Siegen der Lindenbergpokal statt. 23 Teilnehmer waren am Start. Sportler des Jahres 2016, Max Finke (18),  nahm zum ersten mal bei den Senioren teil und belegte den zweiten Platz.

Ergebnisliste

Foto: Wolfgang Keil / von links: Christian Klappert, Manuel Reinecke, Dieter Rybold, Max Finke, Hans Gerd Schürmann, Jörg Vogelsang

Mit der NfL-2-41-14 wurde am 25. Juni 2014 durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Frist für die Durchführung der Maßnahmen gemäß Supplemental Inspection Document (SID) für die Muster und Baureihen 100/200 des Herstellers Cessna Aircraft Company auf den 31. Dezember 2015 festgesetzt.

Durch die Veröffentlichung der EASA Opinion No. 05-2016  gab es weitere Vorschläge zu Änderungen für ELA1 und ELA2 Luftfahrzeuge, die sich im Anwendungsbereich der VO (EU) Nr. 1321/2014 befinden. Diese sehen, neben weiteren Neuerungen, die Einführung eines Teil-ML vor, der eine „Selbsterklärung für das IHP“ für Luftfahrzeuge bis zu einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von 2.730kg ermöglicht.

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Kooperation mit Ülis zum letzten Mal verlängert

Noch bis zum 17 Mai, 12;00 Uhr erhalten DAeC-Mitglieder Vergünstigungen auf Funkgeräte für das 8,33-kHz-Flugfunkband. Der Rabatt wird anhand der Zahl der Bestellungen pro Gerätetyp errechnet.

Aktionsende 17. Mai 12 Uhr
Bezogen auf die Listenpreise der Hersteller, können Rabatte von bis zu 26 Prozent erreicht werden.
Weitere Informationen und das Online-Formular für die Bestellung gibt es hier.

Quelle: DAeC e.V.


Original veröffentlicht am 25. April 2017

Funkgeräte nach Maß

Achtung: Die Sonderaktion mit Ülis endet am 27. April!

Der Deutsche Aero Club hat das Angebot für die Lieferung vergünstigter 8,33 kHz-Flugfunkgeräte für seine Mitglieder erweitert. Neben der Bestellung von Geräten für den Einbau bei dem Kooperationspartner Ülis Segelflugbedarf gibt es die Möglichkeit ausgewählte Geräte inklusive Einbau zu einem Festpreis über den Kooperationspartner Porta Air Service zu bestellen. Alle Informationen zu den beiden Sonderaktionen sind auf der Internetseite des DAeC veröffentlicht. (mehr …)

Mit der NfL 1-1023-17 veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben für Flüge mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) innerhalb von Kontrollzonen von internationalen Verkehrsflughäfen mit einer DFS-Flugplatzkontrolle gemäß § 31 Abs. 3 LuftVO .
Die hier angesprochene Allgemeinverfügung betrifft Flugmodelle im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart. (mehr …)

Auf Grund einer militärischen Übung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gebiet mit Flugbeschränkungen in dem Fluginformationsgebiet BREMEN eingerichtet.

„ED-R Wangels“

Begrenzung:
54° 15’ 00’’ N 010°41’ 00’’ O – 54° 19’ 30’’ N 010° 53’ 00’’ O – 54° 19’ 00’’ N 010° 53’ 00’’ O – 54° 14’ 00’’ N 010° 45’ 00’’ O – 54° 15’ 00’’ N 010° 41’ 00’‘ O

Von 3.000ft MSL bis 10.000ft MSL

Aktivität:
08. Mai 2017 – 11. Mai 2017 jeweils von 0700UTC bis 1500UTC
12. Mai 2017 von 0700UTC bis 1400UTC
15. Mai 2017 – 18. Mai 2017 jeweils von 0700UTC bis 1500UTC
Abweichende (auch zusätzliche!) Aktivierungen werden per NOTAM bekannt gegeben und können über FIS BREMEN erfragt werden.

Die Flugbeschränkungen in dem angesprochenen Gebiet umfassen alle Flüge mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge und Staats- und SAR-Flüge mit vorheriger Genehmigung. Anfragen zum Durchflug der ED-R Wangels können per Flugfunk gestellt werden.

Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat gemäß §62 LuftVG dar und wird entsprechend verfolgt.