Münster/München/Oerlinghausen. Insgesamt 30 Offizier-Anwärter der Luftwaffe und der Marine absolvieren heute und morgen (14. und 15. Dezember 2017) für ihren Segelflugschein ihre theoretische Prüfung in der Bezirksregierung Münster. Begleitet wurden die angehenden Piloten von ihrem Ausbilder Oberleutnant Koch. Der Erwerb eines privaten Segelflugscheins ist Teil ihrer Ausbildung „Aeronautical Engineering“ bei der Bundeswehr. Die Bezirksregierung ist als Luftfahrtbehörde für die Ausbildung und Lizensierung von Privatpiloten zuständig.

Ausbildung „Aeronautical Engineering“

Die Soldaten sind derzeit in der Kaserne Generalfeldmarshall Rommel Kaserne/Augustdorf in Ostwestfalen stationiert. Zum Herbsttrimester 2017 haben die Offizier-Anwärter ihre duale Ausbildung „Aeronautical Engineering“ an der Universität der Bundeswehr (UniBw) in Neubiberg bei München begonnen. Der Studiengang ist einschließlich der fliegerischen Ausbildung auf insgesamt viereinhalb Jahre angelegt, davon 2,5 Jahre im akademischen Teil. Den ersten Teil bildet die „Erfahrung der 3. Dimension“. Erstmalig startete dieser Studiengang „Aeronautical Engineering“ im Jahr 2015.
Fit gemacht für die theoretische und fliegerische Ausbildung werden die angehenden Piloten in Europas größter Segelflugschule in Oerlinghausen, einem der drei Luftsportzentren Deutschlands.

Theorieprüfung in der BR Münster

In der theoretischen Prüfung bei der Bezirksregierung Münster werden die Fächer Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Luftfahrzeugkunde, Grundlagen des Fliegens, menschliches Leistungsvermögen, Flugplanung/Flugleistung und betriebliche Verfahren abgefragt.
Am ersten Prüfungstag haben alle Prüflinge ihre Theorieprüfung bestanden, berichtet der luftfahrttechnische Dezernent Thomas Schelenz von der Bezirksregierung Münster. Darüber freute sich auch insbesondere ihr Ausbilder Oberleutnant Koch. Morgen (15.12.) werden 15 weitere Offizier-Anwärter geprüft.
Die praktische Segelflugprüfung der Offizier-Anwärter ist für August 2018 in der Segelflugschule Oerlinghausen geplant. In der praktischen Prüfung müssen die Flugschüler bei einem Prüfungsflug nachweisen, dass sie die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben haben und auch in simulierten Notfallsituationen richtig anwenden können.

15 Offizier-Anwärtern freuen sich über ihre bestandene Theorieprüfung. Zu den ersten Gratulanten gehörten ihr Ausbilder Oberleutnant Koch (r.), Dezernent Thomas Schelenz (rechts in zivil) und Matthias Stüper (links in zivil) und Birgit Bergeest aus dem Dezernat für Luftverkehr der Bezirksregierung Münster.

 

Bildquelle: Bezirksregierung Münster

Mit der NfL 1-1192-17 hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Festlegung der Funkfrequenzen der Flugverkehrskontrollstellen und der Bodenfunkstellen für den Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst veröffentlicht. Betroffen sind auch Flugplätze in Nordrhein-Westfalen.

Die entsprechenden Frequenzen sind in der NfL 1-1192-17 aufgelistet.

In diesem und letztem Jahr haben wir, im Umfeld unserer kontinuierlichen sportpolitischen Lobbyarbeit, intensiv den Dialog mit der Landesregierung zur Förderung der notwendigen Anschaffungen von Flugfunkgeräten weitergeführt. Erfreulicherweise hat die neue Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz Ihren Worten in Ihrer Rede, anlässlich des diesjährigen Verbandstags, auch handfeste Taten folgen lassen.

Die Abteilung Sport der Landesregierung hat uns wenige Tage nach Nikolaus mit einem sehr großzügigen Geschenk bedacht.

Wir haben eine Förderzusage vom Land in Höhe von 100.000,00 Euro bekommen.

Der AEROCLUB | NRW e.V. steuert aus eigenen Mitteln noch den erforderlichen 10%igen Eigenanteil in Höhe von 10.000,00 Euro bei.

Diese Fördergelder von zusammen 110.000,00 Euro sind allerdings zweckgebunden. Die Mittel stehen gezielt nur für Investitionen im Zusammenhang mit der Ausstattung von 8,33kHz-Funkgeräten und nur für Vereine die Ausbildung betreiben zur Verfügung.

In der Kürze der Zeit mussten wir eine etwas ungewohnte Methodik der Verteilung zum Einsatz bringen. Wir haben bei unserer bewährten Aktions-Partnerin Syllvia „Üli“ Böhnisch vom segelflugbedarf24.de zu guten Konditionen noch die erforderliche Menge an Geräten ordern können.

Für die aktiv ausbildenden Vereine in unserem Verband ist der Weg jetzt einfach. Füllt den Antrag nach Vorgabe aus; und legt bitte fest, welcher Typ Funkgerät für Euch am wichtigsten ist. Dann bis zum 31. Dezember 2017 das Formular in der Geschäftstelle per Fax, per Mail oder Brief einreichen. Wir werden dann im Januar eine praxisnahe Verteilung der Geräte vornehmen.

Alle weiteren Infos entnehmt Ihr bitte dem Rundschreiben 12-2017, sowie dem Antragsformular.

RS12-2017 Funkgeräte Förderung

Antrag Verein Funkgerät 2017

 

 

Liebe Verbandsmitglieder,

am 15. Januar 2018 werden auf unserer Homepage die Termine der vorgesehenen Technischen Lehrgänge mit der Möglichkeit zu Anmeldung veröffentlicht. Bis dahin bitten wir alle Interessierten, soweit noch nicht geschehen, uns die Bedarfserhebung zurück zuschicken, damit wir Lehrgänge bedarfsgerecht anbieten können.

Mit freundlichen Grüßen

der Technische Ausschuss
E uwe.breucker@gmx.net

Text, Fotos Klaus Kosmalla

Zum Trainerseminar hatte die Modellflugkommission NRW eingeladen und 18 Teilnehmer folgten der Einladung in die Segelflugschule Oerlinghausen. Mit 15 Themen hatte Reinhard Streisel, der Seminarleiter, ein breites Themenspektrum vorbereitet. Evelyn Höfs und Klaus Kosmalla unterstützten Reinhard bei den angebotenen Vorträgen und Aktivitäten.

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