Verschiedene Kontaktwege für Kooperationen

Vereine und Schulen haben verschiedene Möglichkeiten, um einen Kooperationspartner zu finden. Sie können entweder den direkten Kontakt suchen oder den Weg über den AEROCLUB NRW, die Stadt- und Kreissportbünde oder die Ausschüsse für den Schulsport wählen.

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[su_accordion][su_spoiler title=“1. Weg: Direkt von der Schule / vom Verein in den Verein / in die Schule“ icon=“plus-square-1″ style=“fancy“]
Die Schule oder der Verein können sich eigenständig in ihrem Umfeld nach geeigneten Kooperationspartnern umsehen und diese direkt kontaktieren. Für den Verein kommen dafür in der Schule folgende mögliche Ansprechpartner zur Kontaktherstellung bzw. für den Erstkontakt in Frage: Schulleitung, Lehrer der Schule, die Vereinsmitglied sind, Fachlehrer, Schülervertreter, Elternvertreter. Die Schule kann ihrerseits folgende Vereinsvertreter ansprechen: Vereinsvorstand, Jugendleitung, Fluglehrer, Eltern, die Mitglied im Verein sind, Schüler, die Mitglied im Verein sind, Lehrer, die Mitglied im Verein sind.

 

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[su_spoiler title=“2. Weg: Über den AEROCLUB NRW“ icon=“plus-square-1″ style=“fancy“]
Der Verein oder die Schule können sich bei der Suche nach Kooperationspartnern an den AEROCLUB NRW wenden. Dieser kann bei der Vermittlung und Einleitung von Kooperationen weiterhelfen. Als Ansprechpartner stehen der Beauftragte für den Flugsport an Schulen in NRW sowie Vorsitzender des Ausschusses Luftfahrt und Schule im AEROCLUB NRW, Jürgen Landau, und die Referentin „NRW bewegt seine KINDER!“, Nina Heithausen, zur Verfügung.
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[su_spoiler title=“3. Weg: Über den örtlichen Stadt-/Kreissportbund und die Berater im Schulsport (BiS)“ icon=“plus-square-1″ style=“fancy“]
Verein oder Schule können sich bei der Suche nach Kooperationspartnern an ihren jeweiligen Stadt- oder Kreissportbund wenden. Dort gibt es sogenannte Tandems, bestehend aus Ansprechpartnern der Bünde und den Beratern im Schulsport. Diese beraten Schulen und Vereine bei der Kooperation.

 

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[su_spoiler title=“4. Weg: Über den Ausschuss für den Schulsport“ icon=“plus-square-1″ style=“fancy“]
Die Schule oder der Verein können über den zuständigen Ausschuss für den Schulsport (AfS) jeweils geeignete Kooperationspartner finden. Mitglieder im AfS sind laut BASS 10 – 32 Nr. 60 (gem. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 16. 5. 2012 (ABl. NRW. S. 324) Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung (insbesondere Schulamt, Sportamt, Jugendamt), die schulfachlichen Aufsichtsbeamten der Schulämter mit dem Generale Sport, Berater für den Schulsport, Vertreter des Stadt- oder Kreissportbundes (Koordinierungsstelle) sowie Vertreter der örtlichen Sportvereine und Verbände. Der AfS kann unter anderem Kontakte knüpfen und gegebenenfalls die Schule in den Verein bzw. den Verein in die Schule begleiten. Die Ansprechpartner des zuständigen AfS können über die jeweils örtlichen Stadt- bzw. Kreissportbünde oder die jeweiligen Schul- oder Sportämter erfragt werden.


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Hinweis: Die hier genannten Kontaktwege sind eine Empfehlung und nicht verpflichtend.