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Schnupper
Schnuppern wieder möglich Nachdem die Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben an den DAeC LV NRW vom 2. März 2005, einer Empfehlung des BMVBW folgend, die Schnupperkurse in der Hinsicht toleriert, als die Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses vor Beginn der Schnupperkurse nicht zwingend gefordert wird, hat sich die Bezirksregierung Münster, vertreten durch den Hauptdezernenten Luftfahrt, Herrn Plätzer, am 15.03.2005 in einem Gespräch mit Präsident Dr. H. Kettler, Justiziar D. Dierkes und Geschäftsführer G. Rademacher dahingehend positioniert, dass auch die Bezirksregierung Münster in diesem Sinne verfahren wird. Die Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses muss bei Schnupperkursen im Segelflug nun landesweit spätestens vier Wochen nach Beginn der Ausbildung bzw. vor dem ersten Alleinflug erfolgen. Auch die Irritationen hinsichtlich der Anmeldung solcher Kurse und möglicher Gebühren konnten aus der Welt geschafft werden. Die Meldung von Segelflugschülern an die Behörde erfolgt erst mit dem Antrag auf Abnahme der Prüfung. |