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Leistungsabzeichen
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Antragsformulare:
Antrag Bronze (PDF)
Antrag Silber (PDF)
Antrag Gold (PDF)

Leistungsabzeichen

7.1. Die Regeln enthalten die Grundvoraussetzung zur Verleihung des Leistungsabzeichens. Durch die unterschiedlichen nationalen Vorschriften der FAI Mitgliedsländer ist es nicht möglich, eine einheitliche Beschreibung für alle Länder zu erstellen; Kapitel 7 legt nur die Mindestanforderungen fest.
7.2. Einleitung
Die Leistungsabzeichen sind international gültig und haben den Zweck, die Erfahrung und Fähigkeiten des einzelnen Flugzeugführers zu belegen. Sie sollen auch als Beitrag für die Flugsicherheit und den Einsatz für die Ziele der allgemeinen Luftfahrt verstanden werden.
7.3. Ziel
Ziele der Einführung verschiedener Stufen des Leistungsabzeichens sind:
7.3.1. Festgelegte Leistungen und Erfahrungen des trägers eines Leistungsabzeichens anzuerkennen und zu dokumentieren.
7.3.2. Grundsätzlich zur fliegerischen Weiterbildung anzuspornen und den Erwerb von Zusatzberechtigungen anzuregen, um so die Belange der Flugsicherheit zu unterstützen.
7.3.3. Das Konzept einer fliegerischen Weiterbildung zu fördern und gleichzeitig eine fliegerische Herausforderung zur weiteren Leistungssteigerung aufzuzeigen.
7.3.4. Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Flugzeugführer aufzuzeigen, wie mit Ausbildungsstufen bei festgelegten Anforderungen ein höherer Leistungsstandard erreicht werden kann.
7.4. Stufen des Motorflugleistungsabzeichens
7.4.1. Das Leistungsabzeichen kann in drei Stufen verliehen werden: Bronze, Silber und Gold. Die Leistungen des Flugzeugführers werden durch Verleihung des entsprechenden Leistungsabzeichens anerkannt, wenn die Mindestbedingungen für die entsprechend Stufe erreicht oder übertroffen werden. Die Formen und Ausführungen der Leistungsabzeichen sind international gleich.
7.4.2. Anforderungen für die Verleihung des Leistungsabzeichens:
  • Antragsteller muss Mitgliedschaft im DAeC nachweisen.
  • Zur Erlangung einer höheren Stufe ist es erforderlich, dass dem Bewerber (mit Ausnahme des Bronzenen Leistungsabzeichen) die vorherige Stufe des Leistungsabzeichens verliehen wurde.
Die erbrachten Mindest-Leistungen sind durch nachfolgende Unterlagen nachzuweisen:
7.4.2.1. Bronzenes Leistungsabzeichen
  • Privater Luftfahrerschein (PPL) oder höherwertig, ausgestellt nach internationalem Luftrecht.
  • Beschränkt gültiges Funksprechzeugnis, (BZF I)
  • 150 Stunden Flugzeit, davon mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer.


  • Zusätzlich eine der folgenden Berechtigungen:

  • Kunstflug
  • Prüfungsrat (Flight Examinator rating)
  • IFR
  • Fluglehrer
  • Multi-Engine
  • Nachtflug
  • Seeflug/Amphibium
7.4.2.2. Silbernes Leistungsabzeichen
  • 300 Stunden Flugzeit, davon mindestens 200 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer.


  • Zusätzlich drei von den folgenden Berechtigungen:

  • Kunstflug
  • Prüfungsrat (Flight Examinator rating)
  • IFR
  • Fluglehrer
  • Multi-Engine
  • Nachtflug
  • Seeflug/Amphibium
7.4.2.3. Goldenes Leistungsabzeichen
  • 600 Stunden Flugzeit, davon mindestens 400 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer.


  • Zusätzlich fünf von den folgenden Berechtigungen:

  • Kunstflug
  • Prüfungsrat (Flight Examinator rating)
  • IFR
  • Fluglehrer
  • Multi-Engine
  • Nachtflug
  • Seeflug/Amphibium
Der DAeC kann zusätzlich bis zu 6 "Kontinental-Diamanten" für das Bronzene, Silberne oder Goldene Leistungsabzeichen vergeben, wenn folgende Bedingungen gem. FAI Sporting Code, Motorflug, nachgewiesen werden:
 
  • Durchführung eines "Diamanten-Überlandfluges" als verantwortlicher Flugzeugführer über eine Mindeststrecke von 1000 NM vom Startflugplatz mit Landung auf anderen Flugplätzen innerhalb von acht Kalendertagen.
Für den "Diamanten-Überlandflug", der in einem der folgenden Kontinente durchgeführt wird, kann je ein Diamant verliehen werden:
 
  • Afrika
  • Asien
  • Australien, Neuseeland, Ozeanien
  • Europa
  • Nord Amerika
  • Süd Amerika
Der jeweils verliehene Diamant ist an der entsprechenden Stelle des Leistungsabzeichens einzusetzen.

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