| 7.1. |
Die Regeln enthalten die Grundvoraussetzung zur Verleihung des
Leistungsabzeichens. Durch die unterschiedlichen nationalen Vorschriften
der FAI Mitgliedsländer ist es nicht möglich, eine einheitliche
Beschreibung für alle Länder zu erstellen; Kapitel 7 legt nur die
Mindestanforderungen fest.
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| 7.2. |
Einleitung
Die Leistungsabzeichen sind international gültig und haben den Zweck,
die Erfahrung und Fähigkeiten des einzelnen Flugzeugführers zu belegen.
Sie sollen auch als Beitrag für die Flugsicherheit und den Einsatz für
die Ziele der allgemeinen Luftfahrt verstanden werden.
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| 7.3. |
Ziel
Ziele der Einführung verschiedener Stufen des Leistungsabzeichens sind: |
| 7.3.1. |
Festgelegte Leistungen und Erfahrungen des trägers eines
Leistungsabzeichens anzuerkennen und zu dokumentieren. |
| 7.3.2. |
Grundsätzlich zur fliegerischen Weiterbildung anzuspornen und den
Erwerb von Zusatzberechtigungen anzuregen, um so die Belange der
Flugsicherheit zu unterstützen. |
| 7.3.3. |
Das Konzept einer fliegerischen Weiterbildung zu fördern und
gleichzeitig eine fliegerische Herausforderung zur weiteren
Leistungssteigerung aufzuzeigen. |
| 7.3.4. |
Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Flugzeugführer aufzuzeigen,
wie mit Ausbildungsstufen bei festgelegten Anforderungen ein höherer
Leistungsstandard erreicht werden kann. |
| 7.4. |
Stufen des Motorflugleistungsabzeichens |
| 7.4.1. |
Das Leistungsabzeichen kann in drei Stufen verliehen werden:
Bronze, Silber und Gold.
Die Leistungen des Flugzeugführers werden durch Verleihung des
entsprechenden Leistungsabzeichens anerkannt, wenn die Mindestbedingungen
für die entsprechend Stufe erreicht oder übertroffen werden. Die Formen
und Ausführungen der Leistungsabzeichen sind international gleich. |
| 7.4.2. |
Anforderungen für die Verleihung des Leistungsabzeichens:
- Antragsteller muss Mitgliedschaft im DAeC nachweisen.
- Zur Erlangung einer höheren Stufe ist es erforderlich,
dass dem Bewerber (mit Ausnahme des Bronzenen Leistungsabzeichen)
die vorherige Stufe des Leistungsabzeichens verliehen wurde.
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Die erbrachten Mindest-Leistungen sind durch nachfolgende Unterlagen
nachzuweisen:
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| 7.4.2.1. |
Bronzenes Leistungsabzeichen
- Privater Luftfahrerschein (PPL) oder höherwertig,
ausgestellt nach internationalem Luftrecht.
- Beschränkt gültiges Funksprechzeugnis, (BZF I)
- 150 Stunden Flugzeit, davon mindestens 100 Stunden
als verantwortlicher Flugzeugführer.
Zusätzlich eine der folgenden Berechtigungen:
- Kunstflug
- Prüfungsrat (Flight Examinator rating)
- IFR
- Fluglehrer
- Multi-Engine
- Nachtflug
- Seeflug/Amphibium
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| 7.4.2.2. |
Silbernes Leistungsabzeichen
- 300 Stunden Flugzeit, davon mindestens 200 Stunden als
verantwortlicher Flugzeugführer.
Zusätzlich drei von den folgenden Berechtigungen:
- Kunstflug
- Prüfungsrat (Flight Examinator rating)
- IFR
- Fluglehrer
- Multi-Engine
- Nachtflug
- Seeflug/Amphibium
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| 7.4.2.3. |
Goldenes Leistungsabzeichen
- 600 Stunden Flugzeit, davon mindestens 400 Stunden als
verantwortlicher Flugzeugführer.
Zusätzlich fünf von den folgenden Berechtigungen:
- Kunstflug
- Prüfungsrat (Flight Examinator rating)
- IFR
- Fluglehrer
- Multi-Engine
- Nachtflug
- Seeflug/Amphibium
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| Der DAeC kann zusätzlich bis zu 6 "Kontinental-Diamanten" für das
Bronzene, Silberne oder Goldene Leistungsabzeichen vergeben, wenn
folgende Bedingungen gem. FAI Sporting Code, Motorflug, nachgewiesen
werden: |
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- Durchführung eines "Diamanten-Überlandfluges" als
verantwortlicher Flugzeugführer über eine Mindeststrecke von
1000 NM vom Startflugplatz mit Landung auf anderen Flugplätzen
innerhalb von acht Kalendertagen.
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| Für den "Diamanten-Überlandflug", der in einem der folgenden
Kontinente durchgeführt wird, kann je ein Diamant verliehen werden: |
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- Afrika
- Asien
- Australien, Neuseeland, Ozeanien
- Europa
- Nord Amerika
- Süd Amerika
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Der jeweils verliehene Diamant ist an der entsprechenden Stelle des
Leistungsabzeichens einzusetzen.
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