Prüfungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf laufen immer mittwochs. Sondertermine nach Absprache.
Bei praktischen Prüfungen zur Motorseglererlaubnis sind besonders folgende Punkte zu beachten: Ein Auszug aus der 2. DVO zur LuftPersV
Hier findet Ihr auch den Prüfungsnachweis mit den einzelnen Übungen.
Für die Durchführung der Prüfung sind die vom Hersteller im Flughandbuch angegebenen Werte und Empfehlungen maßgebend. Bei den
nachstehenden Punkten sind insbesondere zu beachten:
| 1. |
Vorhandensein der erforderlichen Streckenunterlagen;
Kartenvorbereitung: Auswertung der Wetter- und Flugsicherungsberatung;
Berechnung des Flugplanes; Flugabfertigung; Bordpapiere; Betankung und
Beladung. |
| 2. |
Vorhandensein des Flughandbuchs und der Klarliste (einschl. Notverfahren) |
| 4. |
Bremsprobe; Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs; Rollgeschwindigkeit |
| 5. |
Aufstellung des Motorseglers (Windenberücksichtigung) |
| 6. |
Beobachtung des Anflugraumes; Startposition; Ausrichtung; Kompasskontrolle in Startrichtung; Setzen der triebswerksleistung; Ruderbetätigung beim
Startvorgang; Abheben bei empfohlener
Geschwindigkeit; Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten
Steigfluggeschwindigkeit für Fahrwerk ein und Landeklappen ein; Einziehen von Fahrwerk und Einfahren der Landeklappen; Drosselung der triebwerksleistung
auf Steifflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Steigfluggeschwindigkeit. |
| 7.1 |
Beobachtung des Lauftraumes; Aufnahme des vorgesehenen Kurses |
| 8. |
Einhaltung von Kursen, Höhen und Fluggeschwindigkeit; Beachtung der Mindestsicherheitshöhe bei Höhenwechsel Gebrauch der Vergaservorwärmung;
periodische Kontrolle der Instrumente; Höhenmessereinstellung |
| 8.1 |
Veränderung der trimmung bei Änderung der triebwerksleistung |
| 8.3.1 |
Steigflugkurve mit 10°– 30° Querneigung und Landeklappen in Startstellung; Beenden der
Übung ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren |
| 8.3.2 |
Sinkflugkurve mit 10°– 30° Querneigung, Landeklappen in Anflugstellung und Fahrwerk
ausgefahren; Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen. |
| 8.7 |
Überflugzeit der Kontrollpunkte, Flughöhe, voraussichtliche (evtl. berichtigte) Überflugzeit für den nächsten Kontrollpunkt; evtl. Wetterbeobachtung,
Kontrolle des treibstoffverbrauches und –Bedarfs |
| 8.7.1 |
Berichtigung der voraussichtlichen Ankunftszeit durch veränderte Windverhältnisse, Höhenwechsel, Fluggeschwindigkeit etc. |
| 9.1 |
Höhenmessereinstellungen prüfen; Beobachtung des Luftraumes, ggf. rechtzeitiges Ausweichen; Beachtung von Lichtsignalen und ausgelegten Zeichen. |
| 11. |
Gebrauch der Klarlisten
a) vor dem Anlassen
b) zum Anlassen
c) vor dem Start
d) nach dem Start
e) zum Abstellen
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