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im Bereich Luftfahrttechnik

Zum 01.01.2009 wurden die Gebühren (Bruttobeträge inkl. 19% MwSt) für die Technischen Betriebe des DAeC LV NRW e.V. neu festgelegt und sind weiterhin unverändert gültig.

CAMOplus® Grundgebühr pro Jahr
Segelflug 60,00 EUR
Motorsegler 75,00 EUR
Ballon 60,00 EUR
Motorflug 150,00 EUR
Änderung / Entwicklung SIHP 25,00 EUR
Änderung / Entwicklung IHP 60,00 EUR

CAMOdata® Grundgebühr pro Jahr
Segelflug 40,00 EUR
Motorsegler 50,00 EUR
Ballon 40,00 EUR
Motorflug 100,00 EUR

Prüfungen und Dienstleistungen
Segelflug Anlage 2 (JNP nach LuftGerPV) 98,00 EUR
Segelflug CAMO+ mit phys. Prüfung (mit Überwachung) 98,00 EUR
Segelflug CAMO+ ohne phys. Prüfung (mit Überwachung) 70,00 EUR
Segelflug ohne Überwachung 140,00 EUR
Wägung Segelflugzeug 70,00 EUR
   
Motorsegler Anlage 2 (JNP nach LuftGerPV) 154,00 EUR
Motorsegler CAMO+ mit phys. Prüfung (mit Überwachung) 154,00 EUR
Motorsegler CAMO+ ohne phys. Prüfung (mit Überwachung) 125,00 EUR
Motorsegler ohne Überwachung 215,00 EUR
Wägung Motorsegler 90,00 EUR
   
Ballon Anlage 2 (JNP nach LuftGerPV) 150,00 EUR
Ballon CAMO+ mit phys. Prüfung (mit Überwachung) 150,00 EUR
Ballon CAMO+ ohne phys. Prüfung (mit Überwachung) 130,00 EUR
Ballon ohne Überwachung 180,00 EUR
Massenermittlung 60,00 EUR
   
Flugzeuge Anlage 2 (JNP nach LuftGerPV) 247,00 EUR
Flugzeuge CAMO+ mit phys. Prüfung (mit Überwachung) 247,00 EUR
Flugzeuge CAMO+ ohne phys. Prüfung (mit Überwachung) 200,00 EUR
Flugzeuge ohne Überwachung 400,00 EUR
Wägung Motorflugzeug 100,00 EUR
   
Freigabe Wartung und komplexe Instandhaltungsmaßnahmen 30,00 EUR
Freigabe Form I 35,00 EUR
   
Fallschirme / zusätzliches Fallschirmgurtzeug 35,00 / 15,00 EUR
Winden 60,00 EUR
zusätzliche Prüfzeit 40,00 EUR
Instandhaltung von Zündmagneten nach Arbeitsaufwand und Materialbedarf  


Erläuterungen

1. Das Präsidium hat 2007 die oben aufgeführten CAMOplus® - Gebühren, die Gebühren für Freigaben und die Gebühren-Positionen "Änderung / Entwicklung IHP/SIHP" beschlossen.
   
2. CAMOplus® ist gleichzusetzen mit der "Überwachten Umgebung". Luftfahrzeuge Anlage 2 unterliegen nicht dem EASA - Recht und werden weiter vom LTB II B-12 betreut.
   
3. Luftfahrzeughaltern, die sich nicht in die "Überwachte Umgebung" begeben wollen oder Luftfahrzeughalter, deren Luftfahrzeug in nationalem Recht verbleibt, die die Vorteile unseres Systems aber für sich nutzen wollen, bieten wir das Produkt CAMO-data® an. Auch andere Betriebe können unsere Produkte zu den angegebenen Gebührensätzen nutzen.
   
4. Die Prüfgebührensätze berücksichtigen, dass in der "Überwachten Umgebung" nur alle drei Jahre eine physikalische Prüfung der Luftfahrzeuge erfolgen muss und zweimal die Verlängerung des ARC aufgrund der Aktenlage erfolgen kann.
   
5. Bei Luftfahrzeugen, die sich nicht in der "Überwachten Umgebung" befinden, ist ein erheblich größerer Arbeitsaufwand in der Geschäftsstelle zu leisten. Die Gebühren sind daher höher angesetzt als bei Luftfahrzeugen in der "Überwachten Umgebung".
   
6. Der DAeC LV NRW hat mittlerweile drei Betriebe statt wie bisher einen LTB zu unterhalten. Allein die Kosten für den Erhalt belaufen sich jährlich auf 15.000 - 20.000 EUR. Hinzu kommen Veränderungen hinsichtlich der Versicherung des Freigabeberechtigten Personals, wofür gut 15.000 EUR aufzubringen sind. Diese Kosten müs-sen aufgebracht werden. Zu diesem Zweck wurde eine Gebühr für "Freigabe der Wartung" in Höhe von 30,00 EUR für die Freigabe von Wartung und komplexe Instandhaltung und von 35,00 EUR für eine Freigabe mit Erstellung einer "FORM ONE" je Vorgang eingeführt.
   
7. Die bis Jahresende 2007 gültige Gebührenordnung sah eine Fülle von Sonderpositionen vor, die die Gebührenordnung unübersichtlich werden ließ. Die neue Gebührenordnung nimmt die jeweilige Gebühr für die Jahresnachprüfung zur Grundlage und zusätzliche Leistungen sind als "zusätzliche Prüfzeiten" der Prüfer zu berücksichtigen und dem Kunden zu berechnen.
   
8. Der Bereich "Technik" wird im DAeC LV NRW e.V. als "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" geführt. Das bedeutet, dass einerseits wirtschaftliche Verluste nicht durch Mitgliedsbeiträge ausgeglichen werden dürfen, andererseits will der Verband keine Gewinne erzielen. Das Präsidium wird daher jährlich das Jahresergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "Technik im DAeC LV NRW" prüfen und die Gebührensätze nach oben oder unten korrigieren.

Duisburg, den 17.12.2008