Luftraum

Verfahren zur TMZ mit Hörbereitschaft

In den ersten Wochen nach Einführung der TMZ mit Hörbereitschaft hat sich herausgestellt, dass noch nicht allen Piloten die Verfahrensweise bei Einflug in eine solche TMZ bekannt ist.

Dies gilt insbesondere für die TMZ Weeze/Niederrhein, hier kommt es regelmäßig zu einer sehr hohen Frequenzbelastung durch Einleitungsanrufe auf der für die Hörbereitschaft veröffentlichten Frequenz. Dieser Einleitungsanruf hat nicht zu erfolgen, da ansonsten die Abwicklung des kontrollierten Flugverkehrs stark beeinträchtig wird. Durch das schalten des veröffentlichten Squawks erkennt die Flugsicherung bereits, dass die Luftfahrzeugführer hörbereit sind. Sollten Verkehrshinweise über an-/abfliegenden Verkehr zu den Regionalflughäfen notwendig werden, erfolgen diese selbstständig durch die Flugsicherung.

Das Verfahren in der TMZ mit Hörbereitschaft ist:

  1. Bei Einflug veröffentlichten Squawk und Frequenz einstellen, nur Hörbereitschaft
  2. Nach Ausflug Squawk VFR (7000) und Frequenz selbstständig verlassen

Flugzeuge die bereits in Verbindung mit FIS (Langen Information) stehen, müssen die FIS-Frequenz während des Fluges durch die TMZ nicht verlassen.

Weitere Information:

Bei Rückfragen wendet Euch per Mail an luftraum@aeroclub-nrw.de

Habbo Brune
AUL NRW & BAUL West


Informationen aus dem Bundesausschuss Unterer Lufraum
AIC_VF 01/17, 16.3.17 Hörbereitschaft für TMZ
DAeC InfoTMZ-H 2017
Féderation Francaise De Vol á Voile


Informationstage zum Thema Luftraum

Unter der Leitung von Habbo Brune, dem Vorsitzenden des Ausschusses unterer Luftraum, fanden in Duisburg und Oerlinghausen im Januar die Informationstage zum Thema Luftraum statt.

Die Dateien zum Vortrag und zu den Luftraumänderungen sind hier im pdf-Format hinterlegt:
AUL NRW: Luftraumvortrag
Luftraumaenderungen 2017
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Luftraummaßnahmen in Nordrhein-Westfalen 2017

Im Rahmen des Luftraumabstimmungsgesprächs bei der Deutschen Flugsicherung für das Jahr 2017, wurden unter Beteiligung des Bundesausschusses Unterer Luftraum (BAUL), wichtige Änderungen für die Luftraumsituation in unserem Bundesland beschlossen.

TMZ mit Hörbereitschaft

Die Einführung der Transponder Mandatory Zone mit Hörbereitschaft ist ein Novum in der deutschen Luftraumstruktur. Mit der Einführung dieses neuen Luftraummoduls zum 30. März 2017 werden alle bisher bestehenden TMZ in Deutschland in eine TMZ mit Hörbereitschaft umgewandelt, dabei bleiben die Dimensionen aller TMZ in Nordrhein-Westfalen unverändert. Alle Beteiligten versprechen sich durch diese Maßnahme eine Erhöhung der Flugsicherheit und eine künftig freizügigere Nutzung des Luftraums.

Trotz der Investitionen, Bemühungen und auch Erfolge (Transponder, 8,33KHz Funk, Awareness Campaign) wurden in der Vergangenheit bereits vollzogene Änderungen wieder zurückgenommen und TMZ in Luftraum D (nicht CTR) umgewandelt. Das war ein Rückschritt für beide Seiten und kann nur dazu gedient haben Anlauf zu nehmen um die Flexibilisierung des Luftraums nun schrittweise, aber konsequent zu betreiben.

Die kostenintensive Umrüstung und Erstausrüstung von unseren Luftfahrzeugen mit Mode S Transpondern, hatte trotz der damit verbunden technischen Möglichkeiten, bisher zu keinen Verbesserungen für den Luftsport geführt. Die Einführung der TMZ mit Hörbereitschaft ist eine logische und konsequente Nutzung der heutigen technischen Standards und die folgerichtige Reaktion auf den abnehmenden IFR-Flugverkehr an den Regionalflughäfen. Denn durch den verantwortungsvollen Umgang mit diesem neuen Luftraummodul werden wir ein starkes Argument für den Ersatz vieler D (nicht CTR) Lufträume haben.

In der Praxis

Vor Einflug in die entsprechende TMZ sind ein vorgegebener Squawk (im Mode S) mit zugehöriger Frequenz einzustellen. Beide Vorgaben werden mit in die ICAO Karte 2017 gedruckt.

Der Einflug in die TMZ benötigt auch weiterhin keine Freigabe. Bei Einflug in die TMZ erfolgt kein Einleitungsanruf (Initial Call) bei der Flugsicherungsstelle, der Pilot signalisiert mit dem Squawk lediglich die Hörbereitschaft auf der eingestellten Frequenz. Der Fluglotse kann sich, sollten Verkehrshinweise o.ä. nötig werden, entweder per „Broadcast“ oder dank Mode-S direkt mit dem Rufzeichen des Flugzeugs gezielt an den Piloten wenden. Das Verlassen der TMZ muss ebenfalls nicht gemeldet werden, es kann anschließend wie gewohnt im entsprechenden Luftraum geflogen werden.

Wir empfehlen dringend die Hörbereitschaft auf der aktiven Frequenz des Funkgeräts zu halten um eine schnelle Reaktion sicherzustellen. Die DualWatch-Funktion vieler Funkgeräte ermöglicht jedoch das Mithören bspw. einer Streckenflugfrequenz auch während des Fluges durch eine TMZ mit Hörbereitschaft auf „Standby“. Besonders hilfreich wird bei Flügen im entsprechenden Luftraum der sichere Umgang mit den heute fast obligatorischen GPS-Geräten (Moving Map) sein.

Weil wir uns der Chancen und Herausforderungen dieses neuen Luftraummoduls bewusst sind, wird der Aeroclub NRW, wie mit den anderen Luftraumnutzern und der DFS vereinbart, eine Awareness Campaign und eine Fortbildung von Multiplikatoren durchführen. Wir wollen diese Fortbildung zentralisiert durchführen und werden Termine und Orte dazu noch bekannt geben.

Situation am Flugplatz Haxterberg

Bisher konnte sich der Flugplatzverkehr am Flugplatz Haxterberg in einem bestimmten Sektor innerhalb der CTR Paderborn/Lippstadt bis 1900ft bewegen, war jedoch an die Sichtflugbedingen des Luftraum D (CTR) gebunden, somit war ein Flugbetrieb teilweise nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Mit Erscheinen der ICAO Karte 2017 wird die CTR Paderborn/Lippstadt verkleinert. Zukünftig wird sich die Platzrunde des Flugplatz Haxterberg im Luftraum G bzw. E befinden und damit entsprechend niedrigeren Sichtflugbedingungen unterliegen, eine für uns positive Maßnahme. Die „Deckelung“ ab 1900ft bleibt durch einen Luftraum D (nicht CTR) zum Schutz der IFR-Anflugprofile zwar bestehen, jedoch sollen nun endlich Segelfluggebiete um Paderborn eingerichtet werden.

Bei dringenden Fragen oder Problemen bei der Luftraumnutzung könnt Ihr euch gerne an mich wenden:

Habbo Brune
AUL NRW & BAUL West
Tel: 0177 / 49 511 83
Mail: luftraum@aeroclub-nrw.de