| 1. |
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Jedem Luftsportverein des Landesverbandes wurden gem. Satzung § 20, Ziffer 4, die Stimmenanteile
mit der Einladung zum Verbandstag bekanntgegeben. |
| 2. |
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Feststellung der Stimmen |
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2.1. |
Die Vertreter der ordentlichen Mitglieder (Vereine) erhalten bei Ankunft am
Versammlungsort einen Umschlag mit ihrer Stimmkarte. (§ 20.3: die Berechnung der Gesamtstimmen
erfolgt zu Beginn der ersten Abstimmung. Die Stimmen von Vereinen, die erst nach diesem Zeitpunkt am Verbandstag
teilnehmen, werden weder als Erst-, noch als Zweitstimmen berücksichtigt.) |
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2.2. |
Diese Stimmkarte enthält einen Aufdruck mit der Anzahl der Gesamtstimmen des Vereins. Mitgliederstand vom
01.07.2011 gem. § 20, Ziffer 4 der Satzung. |
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2.3. |
Jeder Stimmzettel von 1 bis 8 trägt ebenfalls den Aufdruckmit der Stimmenzahl. |
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2.4. |
Die Übertragung der Zweitstimme auf die Sportfachgruppen
gem. § 20, Ziffer 2, regelt sich nach dem Verhältnis der von den mittelbaren Mitgliedern am 01.07.2011 angegebenen
Hauptsportarten. |
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2.5. |
Auf die einzelnen Sportfachgruppen verteilen sich die
Stimmen wie folgt:
Segelflug
55%
Motorflug 17%
Modellflug 20%
Fallschirmsport 3%
Ballonsport 2%
Ultraleichtflug 3%
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2.6. |
Gemäß § 20, Ziffer 5, haben Vereine mit Beitragsschulden
aus dem zu verabschiedenden Geschäftsjahr kein
Stimmrecht. |
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2.7. |
Gemäß § 20, Ziffer 6, sind Stimmrechte nicht übertragbar. |
| 3. |
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Abstimmung per Akklamation |
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3.1. |
Weil die Auszählung der einzelnen Stimmen sehr aufwendig sein wird, schlägt der Präsidialrat folgendes Verfahren vor:
da bei den meisten Wahlgängen das Ergebnis "einstimmig" oder "mit Mehrheit" genügt, soll vor jeder Abstimmung die
Versammlung gefragt werden, ob durch Akklamation oder genaue Stimmzählung gewählt werden soll. Ist das Ergebnis
eindeutig, wird per Akklamation gewählt. Andernfalls muß die Wahl ausgezählt werden. |