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Luftsporttag NRW 2011
20.11.2011
Stadthalle Kamen

Luftsporttag NRW 2011

Wahlordnung

Wahlordnung für den 61. Verbandstag
am Sonntag, dem 20. November 2011 in Kamen

1.   Jedem Luftsportverein des Landesverbandes wurden gem. Satzung § 20, Ziffer 4, die Stimmenanteile mit der Einladung zum Verbandstag bekanntgegeben.
2.   Feststellung der Stimmen
  2.1. Die Vertreter der ordentlichen Mitglieder (Vereine) erhalten bei Ankunft am Versammlungsort einen Umschlag mit ihrer Stimmkarte. (§ 20.3: die Berechnung der Gesamtstimmen erfolgt zu Beginn der ersten Abstimmung. Die Stimmen von Vereinen, die erst nach diesem Zeitpunkt am Verbandstag teilnehmen, werden weder als Erst-, noch als Zweitstimmen berücksichtigt.)
  2.2. Diese Stimmkarte enthält einen Aufdruck mit der Anzahl der Gesamtstimmen des Vereins. Mitgliederstand vom 01.07.2011
gem. § 20, Ziffer 4 der Satzung.
  2.3. Jeder Stimmzettel von 1 bis 8 trägt ebenfalls den Aufdruckmit der Stimmenzahl.
  2.4. Die Übertragung der Zweitstimme auf die Sportfachgruppen gem. § 20, Ziffer 2, regelt sich nach dem Verhältnis der von den mittelbaren Mitgliedern am 01.07.2011 angegebenen Hauptsportarten.
  2.5. Auf die einzelnen Sportfachgruppen verteilen sich die Stimmen wie folgt:
Segelflug              55%
Motorflug              17%
Modellflug             20%
Fallschirmsport      3%
Ballonsport             2%
Ultraleichtflug         3%
  2.6. Gemäß § 20, Ziffer 5, haben Vereine mit Beitragsschulden aus dem zu verabschiedenden Geschäftsjahr kein Stimmrecht.
  2.7. Gemäß § 20, Ziffer 6, sind Stimmrechte nicht übertragbar.
3.   Abstimmung per Akklamation
  3.1. Weil die Auszählung der einzelnen Stimmen sehr aufwendig sein wird, schlägt der Präsidialrat folgendes Verfahren vor: da bei den meisten Wahlgängen das Ergebnis "einstimmig" oder "mit Mehrheit" genügt, soll vor jeder Abstimmung die Versammlung gefragt werden, ob durch Akklamation oder genaue Stimmzählung gewählt werden soll. Ist das Ergebnis eindeutig, wird per Akklamation gewählt. Andernfalls muß die Wahl ausgezählt werden.


f.d.R. Gerhard Rademacher
          Geschäftsführer