Schülerfluggemeinschaften im Modell- und/oder Segelflug, die mit einem Mitgliedsverein des AEROCLUB NRW kooperieren, können für ihre/n Leiter/in einen Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung stellen.

Der Antrag muss durch den/die Schulleiter/in bzw. bei Ersatzschulen durch den Schulträger über den zuständigen Ausschuss für den Schulsport an den Landessportbund NRW gerichtet werden. Der Online-Antragszeitraum für das Schuljahr 2015/16 läuft vom 8. Juni bis zum 2. September 2015. Weitere Informationen gibt es im Bereich Schule und Fliegen unter der Rubrik Schülerfluggemeinschaften – Finanzierung. Merkblätter, Formulare und Hinweise zum Verfahren gibt es hier.