Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) weist aufgrund einer auffälligen Zunahme von Luftraum-C-Verletzungen auf die Beachtung der Grenzen des Luftraums-C, in der Flugvorbereitung und im Flugverlauf, hin.
DFS, 17.5.2021: VFR Pilot Info 02/2021.pdf
Zur Steigerung der Sicherheit im Luftverkehr weist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf die Einhaltung der Luftraumstruktur „C“, im Luftraum von Berlin, hin.
„Mit Wirkung zum 4. November 2020 wurde im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) ein neu gestalteter Luftraum C Berlin, inklusive flexibel nutzbarer Luftraumelemente C (HX), eingeführt. Leider wurden seitdem eine Vielzahl von Luftraumverstößen (Einflüge von VFR Luftfahrzeugen in Luftraum C ohne Freigabe) von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH registriert.“
aus: DFS, 5.5.21: Awarenesskampagne Luftraumstruktur C Berlin
Einhaltung Luftraumstruktur “Luftraum C Berlin“.pdf
Nach einer kurzen Corona-Pause können wir schon seit einiger Zeit wieder fliegen. Dabei ist es wichtig, dass wir auch weiterhin ein hohes Level an Flugsicherheit einhalten.
Leider kam es in der letzten Zeit vermehrt zu Problemen bei der Nutzung der TMZ mit Hörbereitschaft, insbesondere in NRW. Davon sind alle TMZs betroffen: Dortmund, Paderborn, Münster, Niederrhein.
Wie ihr den Veröffentlichungen des DAeC und der DFS sicherlich entnommen habt, ist die Hörbereitschaft in der TMZ seit dem 26.03.2020 verpflichtend. Ausnahmen gelten nur bei Betriebsabsprachen oder teils auch beim Kontakt mit Langen Information (FIS).
Die momentanen Problempunkte sind v.a. folgende:
Das Verfahren in der TMZ mit Hörbereitschaft ist:
Bitte stellt sicher, dass ihr bei Flügen durch eine TMZ ansprechbar seid. Daher gilt die Empfehlung die Hörbereitschaft möglichst nicht auf der Standby Frequenz des Funkgeräts zu haben.
Zur weiteren Information findet ihr das bereits veröffentlichte Handout des DAeC zur „TMZ-H“ mit allen wichtigen Daten zur TMZ mit Hörbereitschaft und die Information der DFS auf der Website des Deutschen Aero Club, oder als Anlage zu diesem Anschreiben.
Habbo Brune
Ausschuss Unterer Luftraum NRW &
Bundesausschuss Unterer Luftraum
Das Thema: Wetter in der Moving Map: Fluch oder Segen? Ein Vergleich der Wetterkomponenten in ausgewählten Navigationssystemen (Michael Noll)
Unter den Teilnehmern der Umfrage werden beim Pilotentag Gewinne verlost. Die Abgabefrist endet am 13. November 2017 um 12 Uhr MESZ. (mehr …)
Wie gewohnt wird im AIS-Portal ein NOTAM-Abruf erstellt oder das VFReBulletin aufgerufen. Beim Lesen am Bildschirm entscheidet der Pilot nun selbst, welche der angezeigten NOTAM er für den Flug benötigt. Durch KLicken auf die Überschrift des NOTAM kann der Inhalt bereits gelesener oder für das Flugvorhaven irrelevantwer NOTAM ausgeblendet werden. Durch das Ausblenden der Details bestätigt der Pilot, das NOTAM gelesen und ihnaltlich verstanden zu haben. Nur die Überschrift und die NOTAM-Nummer werden weiterhin angezeigt.
Die Einstellungen werden nutzerbeozgen gespeichert; die reduzierte Ansicht gilt dann für alle zukünftigen PIB-Abrufe – sowohl auf dem Bildschirm als auch im PDF-Dokument. Mit erneutem Anklicken oder nach dreißig Tagen ohne PIB-Abruf werden die NOTAM wieder komplett angezeigt. Auf diese Weise bestimmt der Pilot selbst, welche NOTAM in seinem Briefing vollständig angezeigt werden und welche nicht.
Darüber hinaus enthält das Release 3.5.0 allgemeine Fehlerbehebungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Systemstabilität und -sicherheit.
Liebe Luftsportler,
hier eine Kurzinformation zu den diesjährigen Luftraumgesprächen. Im Zeitraum vom 10.08.2014 bis 17.10.2014 fanden die diesjährigen Abstimmungsgespräche statt, zunächst AUL-intern (Ausschuss Unterer Luftraum), dann mit der DFS speziell für die Situation in NRW (Paderborn, Dortmund, Münster) und Rheinland-Pfalz (Hahn) und schließlich mit allen Vertretern der Luftfahrt bei der Luftraumnutzerkonferenz in Langen.
Ziel des AUL ist es, die Einführung des Luftraum „D-nicht CTR“ für rückgängig zu machen.
Unsere Forderung lautete: Paderborn wieder TMZ, Münster und Dortmund RMZ/TMZ. An den zuletzt genannten Plätzen wäre, nur die Verkehrszahlen betrachtet, gemäß Kriterienkatalog ebenfalls eine TMZ angebracht. Wir wollen aber auch die Sicherheitsbedenken des BMVI ernst nehmen, der sich im letzten Jahr aufgrund der Häufung von Flugsicherheitsmeldungen gezwungen sah, einen Luftraum „D-nicht CTR“ einzuführen.
Die Vertreter der DFS sind für die Beibehaltung der momentanen Luftraumstruktur an allen drei Plätzen, die Vertreter der gewerblichen Luftfahrt möchten dies für Dortmund und Münster ebenfalls, für Paderborn kann man sich eine versuchsweise Einführung des Moduls „RMZ/TMZ“ vorstellen. Die AOPA unterstützt den Vorschlag des DAeC.
Bedauernswerterweise war bei der Diskussion kein Vertreter des BMVI anwesend, um sich einen persönlichen Eindruck in dieser wichtigen Sache zu verschaffen. So werden ihm die folgenden drei Optionen zur Entscheidung schriftlich zugeleitet:
Bei Fragen oder Anregungen stehe ich euch gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Bis dahin, viele Grüße,
Thomas Buch
AUL-West