Aufgrund der Hochwasserlage im Raum Eifel hat das BMVI das Gebiet mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Bad Neuenahr“, erneut angepasst.

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Wegen einer militärischen Übung hat das BMVI vorübergehend in der FIR München ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Inzell“, eingerichtet.

DFS, 7.5.21: NfL 20201-1-2229.pdf

Für das Forschungsprojekt VALUAS wird am 6.6.21 von 6 bis 22 Uhr (UTC) vorübergehend in der FIR Bremen ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Lindenberg“, eingerichtet.

DFS, 7.5.21: NfL 2021-1-2228.pdf

Wie die Bundeswehr mitteilt, ist die ED-R Jagel am heutigen Freitag, anders als ursprünglich angekündigt, nicht aktiv. Dafür greifen die Flugbeschränkungen morgen von 6 bis 15 Uhr (UTC).

Mit freundlicher Genehmigung der DFS, nicht zu navigatorischen Zwecken geeignet.

Mit freundlicher Genehmigung der DFS, nicht zu navigatorischen Zwecken geeignet.

Die ursprüngliche NfL zur ED-R Jagel finden Sie nachfolgend

EDR_Jagel_0619_DFS.pdf

Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Köln“ anlässlich des Besuches des Präsidenten der Türkischen Republik am 29. September 2018

Das Flugbeschränkungsgebiet um Köln umfasst mit einigen Aussparungen einen kreisförmigen Zylinder mit einem Radius von 30 NM bzw. 56 km um den Flughafen Köln/Bonn und in einer vertikalen Ausdehnung vom Erdboden bis zu einer Höhe von 3048 m (10.000 ft bzw. FL100).
Die Flugbeschränkungen in dem beschriebenen Gebiet gelten am Samstag, den 29.09.2018 von 10:00 Uhr UTC (12:00 Uhr Ortszeit) bis 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr Ortszeit). Innerhalb der Beschränkungszeiten ist in dem Flugbeschränkungsgebiet mit einigen wenigen Ausnahmen jeglicher Flugbetrieb untersagt. Dies betrifft sowohl den Flugbetrieb nach Sichtflugregeln (VFR) als auch den Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln (IFR). Von den Beschränkungen ist auch der Betrieb von Ballonen sowie unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und Flugmodellen betroffen.

Zuwiderhandlungen gegen die verfügten Flugbeschränkungen werden strafrechtlich verfolgt und können eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Die nordrheinwestfälischen Ordnungsbehörden sind angehalten, die Flugbeschränkungen engmaschig zu überwachen und Zuwiderhandlungen zu verfolgen.

Die rechtsverbindliche Festlegung des Flugbeschränkungsgebietes „ED-R Köln“ erfolgte am 25.09.2018 durch Bekanntgabe in der NfL 1-1436-18. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat im Kundenbereich VFR folgenden Dokumenten veröffentlicht:

Das Flugbeschränkungsgebiet um Berlin („ED-R Humboldt“) wurde mit der NfL 1-1426-18 veröffentlicht und kann ebenfalls auf der Internetseite der DFS heruntergeladen werden.

Für den Grand Départ der Tour de France 2017 in Düsseldorf wurde ein Gebiet mit Flugbeschränkungen „ED-R Tonhalle Düsseldorf“ eingerichtet.

NfL_1-1052-17

Kartendarstellung

Karte mit freundlicher Genehmigung der DFS, nicht für navigatorische Zwecke geeignet.

Quelle: DAeC e.V.