Der Jahresbericht AEROCLUB NRW ist 20 Seiten stark. Als PDF-Datei ist er hier veröffentlicht und wird den Vereinsvorständen im Printformat zugesandt. Zudem wird der Bericht auf dem nächsten Verbandstag in gedruckter Form ausliegen.

Gerne senden wir Ihnen den Jahresbericht auf Anfrage zu. Wenden Sie sich dazu bitte an Daniela Blobel, Tel. 0203 7784452, E-Mail blobel@aeroclub-nrw.de

Der aktuelle Newsletter des Bundesausschusses Unterer Luftraum (BAUL) „Der Meldepunkt“ hat folgende Schwerpunktthemen:

https://www.flipsnack.com/baul1/daec-meldepunkt-01-2020/full-view.html

Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Köln“ anlässlich des Besuches des Präsidenten der Türkischen Republik am 29. September 2018

Das Flugbeschränkungsgebiet um Köln umfasst mit einigen Aussparungen einen kreisförmigen Zylinder mit einem Radius von 30 NM bzw. 56 km um den Flughafen Köln/Bonn und in einer vertikalen Ausdehnung vom Erdboden bis zu einer Höhe von 3048 m (10.000 ft bzw. FL100).
Die Flugbeschränkungen in dem beschriebenen Gebiet gelten am Samstag, den 29.09.2018 von 10:00 Uhr UTC (12:00 Uhr Ortszeit) bis 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr Ortszeit). Innerhalb der Beschränkungszeiten ist in dem Flugbeschränkungsgebiet mit einigen wenigen Ausnahmen jeglicher Flugbetrieb untersagt. Dies betrifft sowohl den Flugbetrieb nach Sichtflugregeln (VFR) als auch den Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln (IFR). Von den Beschränkungen ist auch der Betrieb von Ballonen sowie unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und Flugmodellen betroffen.

Zuwiderhandlungen gegen die verfügten Flugbeschränkungen werden strafrechtlich verfolgt und können eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Die nordrheinwestfälischen Ordnungsbehörden sind angehalten, die Flugbeschränkungen engmaschig zu überwachen und Zuwiderhandlungen zu verfolgen.

Die rechtsverbindliche Festlegung des Flugbeschränkungsgebietes „ED-R Köln“ erfolgte am 25.09.2018 durch Bekanntgabe in der NfL 1-1436-18. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat im Kundenbereich VFR folgenden Dokumenten veröffentlicht:

Das Flugbeschränkungsgebiet um Berlin („ED-R Humboldt“) wurde mit der NfL 1-1426-18 veröffentlicht und kann ebenfalls auf der Internetseite der DFS heruntergeladen werden.

Quelle: DAeC e.V.

Änderungen gab es unter anderem im Luftraum C Köln/Bonn, Luftraum C Frankfurt, neue Segelflugsektoren wurden eingerichtet und eine RMZ gilt für Schönhagen.

Im PDF sind Informationen über die Änderungen.

Bitte Beachten: Alle Karten wurden mit freundlicher Genehmigung von der DFS für die Präsentation zur Verfügung gestellt und sind nicht zu navigatorischen Zwecken geeignet.

Am Flugplatz Soest Bad Sassendorf finden vom 11.-20. Juli die größten militärischen Fallschirmsprungweltmeisterschaften statt, die es je gegeben hat. 42 Nationen messen sich in militärischen Übungen des Fallschirmspringens. Zum Schutz aller Luftfahrer hat das BMVI auf Antrag eine Restricted Area mit einem Radius von 5 NM und mit einer Höhe von GND bis Flugfläche 100 um die Sprungzone eingerichtet.

In der letzten Woche nahm u.a. der Vorsitzende des BAUL Volker Engelmann vor Ort an einer Besprechung mit den Beteiligten und dem am Ort befindlichen Verein teil. Es konnte nochmals für Verständnis geworben werden, dass die Beschränkungen für andere Luftfahrer hinderlich sind. Erreicht wurde, dass die Einschränkungen durch Minimierung der Aktivierungszeiträume und durch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Soest Info auf 122,600 Ein- bzw. Durchflüge im Einzelfall gestattet werden können.

Alle Luftfahrer sind aufgefordert, sich umsichtig zu verhalten und FIS unter 129,875 zu nutzen, da diese zeitverzugslos zur Aktivierung/ Deaktivierung Auskunft erteilen können.

Bei ca. 400 internationalen Fallschirmspringern sind Einschränkungen für andere Luftsportarten jedoch aus Sicherheitsgründen unausweichlich.

Volker Engelmann
Vorsitzender des
Bundesausschusses Unterer Luftraum

Quelle: DAeC e.V.
Karte mit freundlicher Genehmigung der DFS, nicht für navigatorische Zwecke geeignet.

Auf Grund einer militärischen Übung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gebiet mit Flugbeschränkungen in dem Fluginformationsgebiet BREMEN eingerichtet.

„ED-R Wangels“

Begrenzung:
54° 15’ 00’’ N 010°41’ 00’’ O – 54° 19’ 30’’ N 010° 53’ 00’’ O – 54° 19’ 00’’ N 010° 53’ 00’’ O – 54° 14’ 00’’ N 010° 45’ 00’’ O – 54° 15’ 00’’ N 010° 41’ 00’‘ O

Von 3.000ft MSL bis 10.000ft MSL

Aktivität:
08. Mai 2017 – 11. Mai 2017 jeweils von 0700UTC bis 1500UTC
12. Mai 2017 von 0700UTC bis 1400UTC
15. Mai 2017 – 18. Mai 2017 jeweils von 0700UTC bis 1500UTC
Abweichende (auch zusätzliche!) Aktivierungen werden per NOTAM bekannt gegeben und können über FIS BREMEN erfragt werden.

Die Flugbeschränkungen in dem angesprochenen Gebiet umfassen alle Flüge mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge und Staats- und SAR-Flüge mit vorheriger Genehmigung. Anfragen zum Durchflug der ED-R Wangels können per Flugfunk gestellt werden.

Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat gemäß §62 LuftVG dar und wird entsprechend verfolgt.

Liebe Luftsportler,

hier eine Kurzinformation zu den diesjährigen Luftraumgesprächen. Im Zeitraum vom 10.08.2014 bis 17.10.2014 fanden die diesjährigen Abstimmungsgespräche statt, zunächst AUL-intern (Ausschuss Unterer Luftraum), dann mit der DFS speziell für die Situation in NRW (Paderborn, Dortmund, Münster) und Rheinland-Pfalz (Hahn) und schließlich mit allen Vertretern der Luftfahrt bei der Luftraumnutzerkonferenz in Langen.

Ziel des AUL ist es, die Einführung des Luftraum „D-nicht CTR“ für rückgängig zu machen.

Unsere Forderung lautete: Paderborn wieder TMZ, Münster und Dortmund RMZ/TMZ. An den zuletzt genannten Plätzen wäre, nur die Verkehrszahlen betrachtet, gemäß Kriterienkatalog ebenfalls eine TMZ angebracht. Wir wollen aber auch die Sicherheitsbedenken des BMVI ernst nehmen, der sich im letzten Jahr aufgrund der Häufung von Flugsicherheitsmeldungen gezwungen sah, einen Luftraum „D-nicht CTR“ einzuführen.

Die Vertreter der DFS sind für die Beibehaltung der momentanen Luftraumstruktur an allen drei Plätzen, die Vertreter der gewerblichen Luftfahrt möchten dies für Dortmund und Münster ebenfalls, für Paderborn kann man sich eine versuchsweise Einführung des Moduls „RMZ/TMZ“ vorstellen. Die AOPA unterstützt den Vorschlag des DAeC.

Bedauernswerterweise war bei der Diskussion kein Vertreter des BMVI anwesend, um sich einen persönlichen Eindruck in dieser wichtigen Sache zu verschaffen. So werden ihm die folgenden drei Optionen zur Entscheidung schriftlich zugeleitet:

Weitere Informationen vorab

  1. Für die Kontrollzone Köln-Bonn wird es auf der ICAO-Karte 2015 eine kleine Begradigung der Kontrollzonengrenze im westlichen Teil geben. Der Pflichtmeldepunkt „W“ wird entsprechend etwas nach Nordwest verlegt.
  2. Schon am 11.12.2014 tritt eine wesentliche Änderung in Kraft, nämlich die Umwandlung aller Lufträume „F“ in den neu eingeführten Luftraum „RMZ“. Die DFS hat jetzt die entsprechenden Luftraumdaten/Kartenausschnitte als Berichtigung zur aktuellen ICAO-Karte elektronisch zu Verfügung gestellt. Eine ausführliche Beschreibung der Verfahren findet ihr auf der DFS-Hompage an (Service-Kundenbereich-VFR).
  3. Seitens der DFS tauchte die Frage an uns auf, ob der Segelflugsektor „Senne“ tatsächlich benötigt wird, da es im letzten Jahr keine Aktivierung gab. Gebt mir dazu doch bitte eine Rückmeldung!

Bei Fragen oder Anregungen stehe ich euch gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Bis dahin, viele Grüße,
Thomas Buch
AUL-West