Aktualisierte Informationen für Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen Klasse II, die noch nach den Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch ausgestellt worden sind:

Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2 für erlaubnispflichtiges Personal (ausgenommen Luftsportgeräteführer), die nach den geltenden Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch bis zum 7.4.2013 und für Luftsportgeräteführer bis zum 23.12.2014 erteilt worden sind, bleiben längstens bis zum 7.4.2018 gültig. (mehr …)