CONTEST Eurotour startet mit vielen Neuerungen in die Saison 2022. So dürfen wir in diesem Jahr zwei neue Klassen in der CONTEST-Serie begrüßen.

Seit diesem Jahr ist die neue FAI Klasse F3L, ehemals F3-RES mit dabei. Nachdem die deutsche NAC (National Airsport Control) innerhalb der FAI, der Deutsche Aero Club, im vergangenen Jahr den Antrag gestellt hatte, die Klasse in das internationale Sportgeschäft der FAI aufzunehmen, ist die Klasse seit dem 01. Januar dieses Jahres vorläufige FAI-Klasse. Dirk Spangenberg aus Deutschland lenkt die Geschäfte für F3L bei CONTEST Eurotour und im DAeC gleichermaßen. Um die aufstrebende Klasse, die in den letzten Jahren stark steigende Teilnehmerzahlen verzeichnen konnte, weiter voran zu bringen, hat auch CONTEST F3L ab sofort integriert und fördert hier Leistungssport und Nachwuchssport gleichermaßen. Die Klasse zeichnet sich durch einfache Modelle und eine niedrige Einstiegsschwelle aus.

Ebenfalls neu bei CONTEST ist die Klasse F3G. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Klasse bei der FAI gelistet und findet ihren Ursprung in der Klasse F3B. Sie unterscheidet sich dabei durch eine moderne Startart per Elektromotor. Auch diese Klasse erfreut sich steigender Beliebtheit und in diesem Jahr finden bereits vier internationale Wettbewerbe in Europa statt, die Bestandteil der CONTEST Eurotour sind.

Wir freuen uns, in diesen neuen Klassen einige neue Gesichter in der CONTEST-Familie kennen zu lernen.


Modellflug im DAeC

Mit dem heutigen Tag, den 18.06.2021 tritt das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947“ in Kraft. Damit ist die Grundlage für die Erteilung von Betriebserlaubnissen an die Luftsportverbände geschaffen. In diesen Erlaubnissen wird zukünftig der Betrieb des Modellflugs innerhalb der Verbände bzw. für ihre Mitglieder und Gastflieger geregelt sein. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen geht auch die Kostenpflicht für die Betreiberregistrierung beim LBA einher. Diese Registrierung kostet ab heute 5 € für Verbandsmitglieder, die über ihren Verband gemeldet werden.


Die Bundeskommission Modellflug hat in den letzten zwei Jahren eine Vorlage für die nun anstehende Betriebserlaubnis entwickelt. In den „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) ist die Best Practice beschrieben, wie der Modellflug schon seit Jahren in Deutschland betrieben wird. Das Dokument ist in Zusammenarbeit mit allen Modellflugsparten und Fachleuten aus allen Modellflugbereichen entstanden. Es steht auf einer sehr breiten und kompetenter Basis. Es werden alle Betriebsarten vom Freiflugmodell bis zum 3D-Hubschrauber betrachtet. Das Änderungsgesetz löst mit dem heutigen Datum die bisherigen nationalen Regeln ab und spannt gleichzeitig den Rahmen dafür auf, dass in Deutschland entsprechend dem neuen EU-Luftrecht der Modellflug im Verbandsrahmen wie bisher fortgesetzt werden kann. Die beim Betrieb zu beachtenden Grundlage werden zukünftig „verbandsinterne Verfahren“ sein, sobald die Verbände per Betriebserlaubnis legitimiert sind, diese „verbandsintere Verfahren“ zu etablieren und risikobasiert fortzuentwickeln. Genau diese Aufgabe erfüllen die StRfF.

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes tritt auch die Kostenpflicht der Betreiberregistrierung beim LBA in Kraft. Seit dem 18.06.2021 kostet jede Registrierung, die der DAeC für seine Neumitglieder an das LBA weitergibt eine Gebühr von 5 €. Entgegen der Gebühr von 20 – 50 €, die eine Einzelregistrierung beim LBA kostet, ist dies ein großer Vorteil für die Mitglieder der Verbände.

Unabhängig von der heute in Kraft getretenen nationalen Gesetzänderung bleibt die im EU-Recht geregelte Übergangsfrist für den Modellflug bis 01.01.2023 bestehen, wonach wie bisher ohne Betriebserlaubnis nach Art. 16 DVO (EU) 2019/947 im Verbandsrahmen weiterhin Modellflug praktiziert werden darf.

Am Sonntag, 13.06.2021 stellt das DAeC-F3K-Schleudersegler-Team beim ZDF Fernsehgarten den F3K-Sport und -Wettbewerb vor. Moderiert wird der Fernsehgarten von Andrea Kiewel. Der amtierende F3K-Weltmeister Henri Sander und weitere Mitglieder des Nationalkaders sind dabei. Die Sendung wird live ausgestrahlt. Einschalten ist angesagt: Sonntag, 13.06.2021 ab 11.50 Uhr, ZDF.

Der Fernsehgarten ist mit bis zu 2 Mio. Zuschauern eine der erfolgreichsten Live-Sendung im ZDF. Jeden Sonntag lädt der Fernsehsender Gäste aus dem Musik- und Showgeschäft nach Mainz ein. Auch Informationen und Vorführungen aus dem Bereich des Sports stehen auf dem Programm.

Henri Sander ist seit 2008 Modellflieger, seit 2013 F3K-Pilot. Seine Erfolge: 2017 D-Tour Gesamtsieger, 2018 D-Tour Gesamtsieger, 2018 3. Platz deutsche Meisterschaft, WM 2019 1. Platz in Einzel- und Teamwertung

F3K ist eine internationale Modellflugklasse. Ferngesteuerte Segelflugmodelle werden per Wurfstart in die Luft befördert und müssen dann durch Nutzung von Thermik möglichst lange (bzw. eine vorgegebene Zeit lang) fliegen. Mit Pilotengeschick und optimaler Wurftechnik wird eine gute Wurfhöhen erzielt. In der Anfangszeit des Wettbewerbs wurden die Modelle noch über Kopf geworfen, ähnlich einem Speer. Seit 2000 hat sich die Drehwurftechnik (Side arm launch (SAL) oder auch discus launch genannt) durchgesetzt, bei der die Modelle ähnlich einem Diskus gestartet werden. Diese Startart schont die Schultermuskulatur und ermöglicht größere Wurfhöhen. Sportentwicklung bringt den Sport voran und fördert die Gesundheit.

LINKS

F3K-Weltmeister Henri Sander in Startposition. Foto: Izabela Krawczyk

Der Jahresbericht AEROCLUB NRW ist 20 Seiten stark. Als PDF-Datei ist er hier veröffentlicht und wird den Vereinsvorständen im Printformat zugesandt. Zudem wird der Bericht auf dem nächsten Verbandstag in gedruckter Form ausliegen.

Gerne senden wir Ihnen den Jahresbericht auf Anfrage zu. Wenden Sie sich dazu bitte an Daniela Blobel, Tel. 0203 7784452, E-Mail blobel@aeroclub-nrw.de

Der Balance zwischen Modellflug und Naturschutz wieder ein Stück näher! 

Mit der Novellierung der Luftverkehrsverordnung per 07.04.2017 ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen über Naturschutzgebieten und Nationalparken generell und pauschal verboten worden (vgl. § 21b Abs. 1 Nr. 6 LuftVO). Ausnahmeregelungen – auch für bestehende Modellfluggelände (!) – können seither nur noch unter großem Aufwand und mit hohen Auflagen oder in vielen Fällen gar nicht mehr erwirkt werden. Beispielsweise fordert die Naturschutzbörde Pfaffenhofen neuerdings für die traditionnellen Freiflugwettbewerbe auf dem Lastenabwurfgelände der Bundeswehr in Manching (BY) ein permanentes Monitoring durch professionelle Ornitologen, obwohl bereits nachgewiesen ist, dass die Wettbewerbe naturschutzrechtlich völlig unauffällig und problemlos sind.

Die Bundeskommission Modellflug im DAeC und der MFSD machen sich seit geraumer Zeit nicht nur Vorort dafür stark, dass eine vernünftige Balance zwischen Modellflugsport und den berechtigten Belangen des Naturschutzes wiedergefunden wird. Unsere Vertreter konnten nun auch an zentraler Stelle überzeugen: Es ist ihnen gelungen, unsere differenzierende und ausgleichende Sichtweise betreffend Naturschutzthemen in die Arbeitsgemeinschaft 2 des sog. UAV-Beirats einzubringen.

Der UAV-Beirat ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ins Leben gerufen worden, um die Meinungen und Ansichten der Experten aus dem UAV- und Modellflugbereich zu hören. Empfehlungen dieses Beirats gelten im BMVI als wichtige Erkenntnisquelle für die politische Willensbildung und die Gestaltung von Regelungen und nicht zuletzt Verordnungen.

Die aktuellen Empfehlungen des UAV-Beirats behandeln u.a. den Umgang mit Naturschutzbelangen bei UAV- und Modellflugbetrieb. Diese Empfehlungen folgen den Vorstellungen und Argumenten, die der DAeC/MFSD im Beirat einbringen konnte. Danach soll zukünftig UAV-Betrieb und die Ausübung des Modellfugsports grundsätzlich auch in Naturschutzgebieten zulässig und nur dann verboten sein, wenn der jeweilige Flugbetrieb auch wirklich Auswirkungen auf die konkreten Schutzbelange des Naturschutzgebiets hat. Der individuell ausgeübte UAV- oder Modellflugbetrieb muss sich also als unvereinbar mit den Naturschutzzielen darstellen. Nur wenn das der Fall ist, ist der Flugbetrieb untersagen.

Für die Modellflieger in Deutschland ist die Einbringung der Sichtweise des DAeC/MFSD in die Empfehlungen des UAV-Beirats ein wichtiger Erfolg und als solcher ein wichtiger Baustein im laufenden Übergangsprozess in das neue EU-Recht, um unseren Sport auch in Zukunft an den uns bekannten und beliebten Plätzen und Stellen im Einklang mit der Natur ausüben zu können.

Foto: Wolfgang Keil

Von links: Martin Clemen, Manuel Reinecke, Dieter Rybold, Reinhard Bockolt, Wolfgang Keil, Andreas Nüs, Christian Klappert

 

Seit fünf Jahren werden in der „Wir im Sport“, dem Magazin des Landessportbundes NRW, Top-Talente präsentiert. In der Ausgabe 06.2017 gehört die Seite 35 einem Luftsportler: Max Finke.

Ein Videoporträt über Max ist auf dem LSB NRW YouTube-Kanal schon online:
>> Modellfliegen – das lautlose Gleiten durch die Lüfte (mehr …)

Die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017 wurde veröffentlicht. Zu finden ist sie unter diesem Link.

In einem Zeitrahmen von sechs Wochen fanden vier F1E Wettbewerbe statt. Der Reihenfolge nach ging es von Breithardt nach Zwickau, danach zum Wettbewerb in Himmelberg und schließlich nach Oberkotzau.

Die Frage, warum sich der Wettbewerbsbericht oft anhört, wie ein Wetterbericht lässt sich vor allem damit erklären, dass das Wetter die Grundlage für den Flugbetrieb ist.

(mehr …)

Schülerfluggemeinschaften im Modell- und/oder Segelflug, die mit einem Mitgliedsverein des AEROCLUB NRW kooperieren, können für ihre/n Leiter/in einen Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung stellen.

Der Antrag muss durch den/die Schulleiter/in bzw. bei Ersatzschulen durch den Schulträger über den zuständigen Ausschuss für den Schulsport an den Landessportbund NRW gerichtet werden. Der Online-Antragszeitraum für das Schuljahr 2015/16 läuft vom 8. Juni bis zum 2. September 2015. Weitere Informationen gibt es im Bereich Schule und Fliegen unter der Rubrik Schülerfluggemeinschaften – Finanzierung. Merkblätter, Formulare und Hinweise zum Verfahren gibt es hier.