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Wie erfüllt der Verein die Anforderungen?

Zum 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) als in der gesamten EU unmittelbar geltendes Recht in Kraft. Die nationalen Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten zum Datenschutz werden weitgehend abgelöst. Auch das deutsche Bundesdatenschutzgesetz, welches in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 2003 stammt, wird durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz ersetzt, das die DS-GVO in einzelnen Bereichen durch nationale deutsche Regelungen ergänzt.

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