Am Samstag, 7. März findet auf dem Flugplatz Meiersberg ein Fortbildungslehrgang statt. Anmeldeschluss ist der 4. März.

Die Veranstaltung dient in erster Linie dazu, über Veränderungen und Neuerungen im Bereich Technik und Luftrecht zu informieren. Folgende Themen werden besprochen:

Modul FB zur Verlängerung des Technischen Ausweises.

Um den Technischen Ausweis zu Verlängern ist die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang erforderlich. Bitte zur Fortbildung den Tätigkeitsnachweis und den Technischen Ausweis mitbringen.

Anmeldung

Dozent

Hartmut Stadermann

Wie die Bundeswehr mitteilt, ist die ED-R Jagel am heutigen Freitag, anders als ursprünglich angekündigt, nicht aktiv. Dafür greifen die Flugbeschränkungen morgen von 6 bis 15 Uhr (UTC).

Mit freundlicher Genehmigung der DFS, nicht zu navigatorischen Zwecken geeignet.

Mit freundlicher Genehmigung der DFS, nicht zu navigatorischen Zwecken geeignet.

Die ursprüngliche NfL zur ED-R Jagel finden Sie nachfolgend

EDR_Jagel_0619_DFS.pdf

Für den Grand Départ der Tour de France 2017 in Düsseldorf wurde ein Gebiet mit Flugbeschränkungen „ED-R Tonhalle Düsseldorf“ eingerichtet.

NfL_1-1052-17

Kartendarstellung

Karte mit freundlicher Genehmigung der DFS, nicht für navigatorische Zwecke geeignet.

Quelle: DAeC e.V.

Mit der NfL-2-41-14 wurde am 25. Juni 2014 durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Frist für die Durchführung der Maßnahmen gemäß Supplemental Inspection Document (SID) für die Muster und Baureihen 100/200 des Herstellers Cessna Aircraft Company auf den 31. Dezember 2015 festgesetzt.

Durch die Veröffentlichung der EASA Opinion No. 05-2016  gab es weitere Vorschläge zu Änderungen für ELA1 und ELA2 Luftfahrzeuge, die sich im Anwendungsbereich der VO (EU) Nr. 1321/2014 befinden. Diese sehen, neben weiteren Neuerungen, die Einführung eines Teil-ML vor, der eine „Selbsterklärung für das IHP“ für Luftfahrzeuge bis zu einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von 2.730kg ermöglicht.

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Auf Grund einer militärischen Übung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gebiet mit Flugbeschränkungen in dem Fluginformationsgebiet BREMEN eingerichtet.

„ED-R Wangels“

Begrenzung:
54° 15’ 00’’ N 010°41’ 00’’ O – 54° 19’ 30’’ N 010° 53’ 00’’ O – 54° 19’ 00’’ N 010° 53’ 00’’ O – 54° 14’ 00’’ N 010° 45’ 00’’ O – 54° 15’ 00’’ N 010° 41’ 00’‘ O

Von 3.000ft MSL bis 10.000ft MSL

Aktivität:
08. Mai 2017 – 11. Mai 2017 jeweils von 0700UTC bis 1500UTC
12. Mai 2017 von 0700UTC bis 1400UTC
15. Mai 2017 – 18. Mai 2017 jeweils von 0700UTC bis 1500UTC
Abweichende (auch zusätzliche!) Aktivierungen werden per NOTAM bekannt gegeben und können über FIS BREMEN erfragt werden.

Die Flugbeschränkungen in dem angesprochenen Gebiet umfassen alle Flüge mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge und Staats- und SAR-Flüge mit vorheriger Genehmigung. Anfragen zum Durchflug der ED-R Wangels können per Flugfunk gestellt werden.

Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat gemäß §62 LuftVG dar und wird entsprechend verfolgt.

Wer in Deutschland nicht-kommerziell mit einem Luftfahrerschein und einem Tauglichkeitszeugnis eines Drittstaates unterwegs ist (bspw. USA / FAA-Lizenz) kann vorerst nun weiterhin bis zum 31.12.2017 in Deutschland am Luftverkehr teilnehmen.

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