Zum 15. Juli 2021 wurden die Gebühren für die Technischen Betriebe des AEROCLUB | NRW e.V. neu festgelegt und sind damit gültig.

Das geschäftsführende Präsidium hat im Juli 2021 die Gebührenordnung grundlegend überarbeitet. Der Bereich Luftfahrttechnik im AEROCLUB | NRW e.V. müssen die angebotenen Leistungen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen und Bedürfnisse der Mitglieder sowie die Preisstruktur gemäß den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden

Der Bereich Technik wird im AEROCLUB | NRW e.V. als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb geführt. Das ist nötig, um die Gemeinnützigkeit des Verbandes nicht zu gefährden. Das bedeutet auch, dass einerseits wirtschaftliche Verluste nicht durch Mitgliedsbeiträge ausgeglichen werden dürfen, andererseits der Verband keine Gewinne erzielen darf.

Das Präsidium wird daher jährlich das Jahresergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes Technik im AEROCLUB | NRW e.V. prüfen und die Gebührensätze nach oben oder unten korrigieren, um dem Rechnung zu tragen.

Service CAMOdata
Dieser enthält Grundgebühr für die Datenpflege pro Jahr pro Luftfahrzeug, dazu u.a. Benachrichtigung via Email über LTA/AD, TM/SB, ARC-Ablauf sowie weitere im Vertrag näher beschriebene Serviceleistungen. Zur Nutzung muss jeder Kunde mit CAMOdata Vertrag mindestens einen Software-Zugang zusätzlich zur Grundgebühr eines Luftfahrzeugs kaufen.

Gebührenordnung (gültig ab 15.07.2021)

Online YouTube-Livestream: 24.4.2021 ab 12 Uhr

Der DAeC-Bundesausschuss Unterer Luftraum lädt ein, am 24. April 2021 ab 12 Uhr teilzunehmen am YouTube Livestream zum „Luftraumtag 2021“.

Es erwarten Sie Vorträge und Diskussionen zu einer Vielzahl von Themen, mit Referenten aus verschiedenen Bereichen der Luftfahrt. Weiterhin wird es möglich sein, die Veranstaltung auch im Nachhinein im YouTube Kanal des DAeC abzurufen. Der YouTube Kanal des DAeC ist erreichbar unter: youtube.com/c/DeutscherAeroClub

Programm (pdf)

Wann?

12:00 Uhr

Was?

Fliegen im Luftraum 2021
  • Luftraumänderungen
  • Airspace Awareness
Luftraumänderungen – Wie geht das?
Elektronische Kollisionsvermeidung
  • ADS-B für die Allgemeine Luftfahrt

Wer?

Habbo Brune, DAeC Bundesausschuss Unterer Luftraum

13:34 Uhr

„Talk im Hanger“

Quo vadis DAeC?

Stefan Klett, DAeC Präsident

und Gäste

14:30 Uhr

Collision Avoidance im Flugbetrieb
Bemannte Multicopter im Rettungsdienst

Dr. Philip Edelmann, ADAC Luftrettung

15:20 Uhr

Wenn es mal nicht so gut läuft…

Technik, Wetter, Planung, Mensch

Herwart Goldbach, Eisenschmidt

16:10 Uhr

„Talk im Hanger“

E, wie Echo, aber nicht, E, wie Einfach? Gemeinsam im Luftraum E

DAeC

Berufsluftfahrt

Gewerkschaft der Flugsicherung

Hintergrund

Habbo Brune, Vorsitzender des Ausschusses Unterer Luftraum NRW und DAEC, rief 2017 die Luftraumtage NRW als Jahresveranstaltung ins Leben. Nach erfolgreichen vier Jahren in NRW wird der Luftraumtag ab 2021 eine Veranstaltung auf Bundesebene – pandemiebedingt in diesem Jahr zum ersten Mal als Livestream über den Youtube-Kanal des DAeC.

Der Jahresbericht AEROCLUB NRW ist 20 Seiten stark. Als PDF-Datei ist er hier veröffentlicht und wird den Vereinsvorständen im Printformat zugesandt. Zudem wird der Bericht auf dem nächsten Verbandstag in gedruckter Form ausliegen.

Gerne senden wir Ihnen den Jahresbericht auf Anfrage zu. Wenden Sie sich dazu bitte an Daniela Blobel, Tel. 0203 7784452, E-Mail blobel@aeroclub-nrw.de

Der Bundesausschuss Technik im DAeC veröffentlicht eine Verfahrensanweisung zur Prüfung von Startwinden entsprechend Segelflug-Betriebsordnung (SBO) und Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden (BfST).

Hintergrund: Mit den weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Folge der Regelungen zur Einschränkung der COVID-19-Pandemie, kommen auch vielfältige Tätigkeiten und Maßnahmen von Vereinen zum Erliegen, die vor dem Beginn der Segelflugsaison 2020 geplant waren. So stehen in vielen Vereinen die Wartung und Prüfung der Startwinden vor der Aufnahme des Flugbetriebes an.

LINK

DAeC, 30.4.2020: Verfahrensanweisung zur Prüfung von Startwinden entsprechend SBO und BfST

In dem Beitrag „Die neuen Europäischen Prüflizenzen“ wurde die Umwandlung der Technischen Ausweise in L-Lizenzen beschrieben. Mittlerweile haben viele Inhaberinnen und Inhaber eines solchen „blauen Ausweises“ Gebrauch von ihrem Recht gemacht und beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Antrag auf Umschreibung eingereicht.

Wir möchten an dieser Stelle direkt auf die begrenzte Gültigkeit der Lizenzen hinweisen. Um die Berechtigungen zu verlängern, kann ein Nachweis über durchgeführte und freigegebene Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Daher hebt mindestens die unterschriebenen Befund- und Arbeitsberichte der Maßnahmen inklusive der Freigabebescheinigung auf oder führt bestenfalls eine Liste über durchgeführte Freigaben. Es kann beispielsweise die „Logbuch“ Vorlage auf der LBA Internetseite (Anlage 1 zur Form 19.K) verwendet werden:

LBA, Technik, Umweltschutz, Antragsformulare

L-Lizenz, Deckblatt, Beispiel

Weiterhin ist der Versicherungsschutz für Freigabeberechtigtes Personal ein wichtiges Thema. Es sollte allen Ausweis-Umschreiber/innen bekannt sein, dass Instandhaltungsfreigaben mit der L-Lizenz auf eigene Verantwortung erteilt werden. Das bedeutet, dass ihr für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation verantwortlich seid und im Schadensfall persönlich haftet. Wichtig: Handelt also nur im Rahmen eurer wirklichen Berechtigungen und seid euch derer bewusst.

Der AEROCLUB | NRW hat bereits vor einigen Jahren eine Rahmenversicherung abgeschlossen, um einen Haftpflicht-Versicherungsschutz für Freigabeberechtigtes Personal zu bieten. Bisher war dies für die ehemaligen Prüfer Klasse 3 vorgesehen. Nun kommen auch die Inhaber/innen mit umgeschriebener Part-66 L-Lizenz in diese Position. Hierzu gilt: Ihr seid Haftpflicht versichert, wenn ihr Freigaben an einem im AEROCLUB gelisteten Luftfahrzeug durchführt, dessen Halter ebenfalls Mitglied im Landesverband ist.

In der Geschäftsstelle des Landesverbandes legen wir ein Register der Mitglieder mit L-Lizenz an, um einen Überblick über die Berechtigungen zu erhalten und euren Versicherungsschutz gewährleisten zu können. Schickt bitte einen Scan eurer L-Lizenz an TA@aeroclub-nrw.de.

Informiert euch vor der ersten Instandhaltungsfreigabe über die Rahmenversicherung.

Bei Rückfragen: pluta@aeroclub-nrw.de

Am Samstag, 13. März fand in der Sportschule Wedau die angekündigte Informationsveranstaltung zum Thema „CAMO des AEROCLUB | NRW“ statt.

Der neue Betriebsleiter Stefan Klett, die QM-Managerin der Technischen Betriebe Tamara Neumann, Verbandsjustitiar Patrick Kreimer, CAMO-Mitarbeiter Roman Hermann und Geschäftsführer Jochen Lammers standen Rede und Antwort und informierten die vierzig Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus erster Hand über den Sachverhalt, beziehungsweise die Geschehnisse, die zu den Problemen und zum zeitweiligen Entzug der Genehmigung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) geführt haben. (mehr …)