Text, Foto: LSB NRW e.V.
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Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr Haushaltsmittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Die Förderanträge für das Landesprogramm 1.000×1.000 können noch bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden.
Je Sportverein können bis zu drei Anträge aus unterschiedlichen Förderschwerpunkten gestellt und somit das gesellschaftliche Engagement des Sportvereins mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden.
Für das Jahr 2019 gelten folgende Förderschwerpunkte:
Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 durchgeführt werden und sich einem der genannten Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
LINK: 1.000×1.000