F-Schlepp an der Schwerpunktkupplung einfacher

F-Schlepp an der Schwerpunktkupplung einfacher

Veröffentlicht von , 08. April 2016

Folgende Mitteilung trifft seit 17.02.2016 nicht mehr zu:

Nach wie vor gilt: „Luftfahrzeugführer dürfen Segelflugzeuge oder Motorsegler, die nicht mit einer Bugkupplung ausgerüstet sind, nur dann durch andere Luftfahrzeuge beim Start schleppen lassen, wenn sie mindestens fünf Schleppstarts innerhalb der letzten sechs Monate durchgeführt haben.“ Dies besagt § 30 der 3. Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (3. DV LuftBO) in seiner momentan gültigen Fassung.

 

Da die NFL-I_-016-677 den entsprechenden Part der 3. DVO zur LuftBO gestrichen hat, müssen bei Luftfahrzeugschlepps an der Bodenkupplung keine 5 Starts in den letzten 6 Monaten mehr nachgewiesen werden.

Entsprechend ist die SBO geändert worden.

Die  Mitteilung 1605 ist nicht mehr zutreffend.

www.daec.de Update
www.daec.de – Keine Nachweispflicht für F-Schlepp an der Schwerpunktkupplung