UL-Fluglehrer bilden sich fort

UL-Fluglehrer bilden sich fort

Veröffentlicht von , 25. Mai 2016

Die Motor- und Ultraleichtflugkommission war bis zum Beginn der Flugsaison schon sehr aktiv. So wurde vom 10. bis 14. März in Oerlinghausen ein Theorielehrgang für Fluglehrerassistenten durchgeführt, bei dem in einem ersten von zwei Teilen in fünf Tagen methodisch-didaktische Grundlagen gelehrt wurden.

Die Teilnehmer mussten hier  lernen, wie der Mensch lernt, wie man Ausbildungsinhalte aufbereitet und diese dann in einem strukturierten Unterricht Flugschülern vermittelt. Dazu gehört die didaktische Analyse, bei der der Fluglehrer die zur Unterrichtsgestaltung erforderlichen Faktoren analysiert, in Beziehung zueinander setzt und diese Faktoren dann konkret für eine Lehrprobe beschreibt.

Die am Ende durchzuführende Lehrprobe ist für zwei Unterrichtseinheiten auszuarbeiten und jeder Lehrgangsteilnehmer muss anschließend 45 Minuten eine dieser Unterrichtseinheiten vor einer Prüfungskommission halten.

Alle Lehrgangsteilnehmer konnten diese Hürde im ersten Anlauf bezwingen. Nun folgte noch eine schriftliche Prüfung, bei der Fragen der Ausbildungslehre, des Luftrechtes und zum Ausbildungshandbuches zu beantworten waren.

Der zweite Teil des Lehrganges fand vom 5. bis 9. Mai in Meschede-Schüren statt. Dort mussten die theoretisch erlernten Grundlagen in der praktischen Umsetzung im Flugbetrieb geübt werden. Hierzu mussten alle angehenden Fluglehrerassistenten mindestens zwei verschieden Ultraleichtflugzeuge vom rechten Sitz fliegen und am Ende eine praktische Prüfung bestehen. Die Bedingungen waren mehr als anspruchsvoll, denn bei böigem Seitenwind im bergigen Hochsauerland muss man schon fit sein, um die Herausforderungen meistern zu können. Aber genau darauf kommt es ja bei einem Fluglehrer an: in schwierigen Situationen einen klaren Kopf behalten und so dem Flugschüler das Gefühl von Sicherheit vermitteln.

Nun folgt für die neuen Fluglehreranwärter ihre Assistentenzeit in den Vereinen und Flugschulen, wo sie durch den Cheffluglehrer in ihren praktischen Erfahrungen begleitet und weiter ausgebildet werden. Erst wenn sie an der Ausbildung von mindestens zwei Flugschülern beteiligt waren und alle Ausbildungsabschnitte des Ausbildungshandbuches mit Flugschülern praktisch absolviert haben, darf der Cheffluglehrer ihnen die endgültige Fluglehrerqualifikation bescheinigen, die dann noch formal vom Luftsportgerätebüro genehmigt und in die Lizenz eingetragen werden muss.

Wer Interesse daran hat sich fliegerisch weiterzubilden, andere Flugbegeisterte auszubilden und somit eine neue Herausforderung annehmen möchte, kann sich bei Hermann-J. Hante oder Volker Engelmann melden. Im Frühjahr des nächsten Jahres findet der nächste Lehrgang für Fluglehrerassistenten  statt, bei dem noch Plätze frei sind.

Das Ausbilderteam um Werner Höhn, Volker Engelmann, Bodo Taube und Kunibert Ebach führte vom 15. bis 17. April noch einen weiteren Lehrgang durch, bei dem Fluglehrer mit einer anderen Lehrberechtigung (Segelflug und/oder Motorflug) in die Besonderheiten der Ultraleichtflugausbildung eingewiesen wurden. Der Gesetzgeber schreibt dieses explizit vor um sicherzustellen, dass diejenigen, die in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit als Fluglehrer anderen auf Luftsportgeräten das Fliegen beibringen, die Besonderheiten genau kennen und somit eine sichere und zielführende Ausbildung von Anfängern und Umschülern gewährleisten können.

Dieser Lehrgang fand in Oerlinghausen statt, wo bei sehr anspruchsvollem Wetter, die Teilnehmer vor allem auch praktisch herausfordernde Ausbildungsbedingungen vorfanden. Am Ende konnten alle das Ausbildungsziel erreichen und stehen nun ihren Vereinen im AEROCLUB | NRW zur Verfügung.

Kontakt:
Volker Engelmann, Email: engelmann.daec@gmx.de
Hermann-J. Hante, Email: hante@aeroclub-nrw.de

Foto: Jörg Engelmann
Die Teilnehmer und Referenten des UL-Fluglehrerlehrgangs für PPL-Lehrer in Oerlinghausen.