Anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) mit der NfL 1-1012-17 wie folgt festgelegt:
„ED-R Hamburg“
Die Flugbeschränkungen in dem angesprochenen Gebiet umfassen alle Flüge einschließlich den Betrieb von Flugmodellen und undbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) mit Ausnahme der Polizei, Streitkräfte, SAR, IFR-Flugverkehr mit Ziel Hamburg (EDDH) und Finkenwerder (EDHI).
Eine Zuwiederhandlung stellt eine Straftat gemäß §62 LuftVG dar und wird entsprechend verfolgt.