Flugbetrieb mit Ballonen und Segelflugzeugen

Flugbetrieb mit Ballonen und Segelflugzeugen

Veröffentlicht von , 21. April 2017

Mit der Veröffentlichung der NfL 1-1013-17 teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 19. April 2017 mit, dass der Flugbetrieb mit Ballonen frühestens ab dem 8. April 2018 und mit Segelflugzeugen frühestens ab dem 8. April 2019 durch die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (Air OPS) reglementiert werden.

Diese Verordnung regelt umfassende Änderungen in der Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren im Bezug auf den Flugbetrieb in Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 216/2008 („Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“).

Hintergrund für das so genannte Opt-out durch die Bundesrepublik ist die Tatsache, dass sowohl für Segelflugzeuge, als auch für Ballone derzeit eigenständige Regelwerke bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) im Auftrag der EU-Kommission erstellt werden und eine jetzige Umsetzung der vorangenannten EU-Verordnung zu einer unverhältnismäßigen Mehrbelatsung für Luftfahrzeugbetreiber führen würde.