Im Namen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt die Deutsche Flugsicherung mit der NfL 1-1061-17 ein vorübergehendes Gebiet mit Flugbeschränkungen wie folgt bekannt:
ED-R „Mülheim-Kärlich“:
Flüge nach Siuchflugregeln sowie der Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen sind in diesem Gebiet untersagt. Ausgenommen von der Beschränkung sind Flüge der Polizei sowie des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.
Zuwiederhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.