Gebiet mit Flugbeschränkungen ED-R "Mülheim-Kärlich"

Gebiet mit Flugbeschränkungen ED-R "Mülheim-Kärlich"

Veröffentlicht von , 17. August 2017

Im Namen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt die Deutsche Flugsicherung mit der NfL 1-1061-17 ein vorübergehendes Gebiet mit Flugbeschränkungen wie folgt bekannt:

ED-R „Mülheim-Kärlich“:

  • Kreis mit einem Radius von 0,8NM um den Punkt 50° 24′ 30“ N  007° 29′ 01“ O
  • Höhenband: Von GND bis 2.200ft MSL
  • Zeitlich wirksam vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Dezember 2018, 22.00 UTC

Flüge nach Siuchflugregeln sowie der Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen sind in diesem Gebiet untersagt. Ausgenommen von der Beschränkung sind Flüge der Polizei sowie des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.

Zuwiederhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.