Einschränkungen für Luftsportaktivitäten am Flughafen Köln/Bonn (EDDK)

Text: Deutsche Flugsicherung (DFS)

Einschränkungen für Luftsportaktivitäten am Flughafen Köln/Bonn (EDDK)

Veröffentlicht von , 14. August 2018

Text: Deutsche Flugsicherung (DFS)

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) informiert:

Aufgrund der umfangreiche Sanierungsarbeiten der Hauptpiste 14L/32R am Flughafen Köln/Bonn durch die Flughafen Köln/Bonn GmbH, ist derzeit mit erheblichen Einschränkungen bei der Abwicklung des Luftverkehrs zu rechnen. Davon sind auch Luftsportaktivitäten wie Segel- und Kunstflug sowie Fallschirmabsprünge betroffen.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten muss die Hauptlandebahn 14L/32R des Flughafens Köln/Bonn immer wieder zeitweilig geschlossen werden. Eine Nutzung der mit 3.815m längsten Piste ist zwischen Sonntag und Freitag nur vom späten Nachmittag oder Abend bis zum frühen Morgen möglich. Tagsüber und an den Wochenenden muss der Flugverkehr über die Querbahn 06/24 und die kurze Parallelbahn 14R/32L abgewickelt werden. Diese unterliegen einigen Nutzungseinschränkungen, bedingt durch örtliche Fluglärmregelungen, die kürzeren Pistenlängen, die verfügbaren Anflugverfahren und die Navigationseinrichtungen. Dadurch kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Starts und Landungen gegenläufig erfolgen müssen. Die dafür erforderlichen großen Sicherheitsabstände und die zusätzliche Komplexität der Verfahrensabläufe erfordert die Zuweisung von Warteschleifen (Holdings) oder anderer verzögernder Maßnahmen.

Die DFS um Verständnis, dass es immer wieder, auch kurzfristig, zu Einschränkungen für Luftsportaktivitäten, insbesondere zum Ablehnen von Segelflugsektoren und -gebieten, von Fallschirmsprungvorhaben oder Kunstfluganfragen, sowie Durchflugfreigaben durch den Luftraum Charlie kommen kann.

Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen die Bauarbeiten am Flughafen Köln/Bonn im November 2018 abgeschlossen werden. Die DFS geht davon aus, im kommenden Jahr wieder die gewohnte Servicequalität für alle Kunden anbieten zu können.