Sachstand Fallschirmprüfungen Winter 2019/2020

Text: Walter Linden, Vorsitzender TA / Foto: Lukas Büsse (http://diezauberformel.blogspot.com)

Sachstand Fallschirmprüfungen Winter 2019/2020

Veröffentlicht von , 14. Oktober 2019

Text: Walter Linden, Vorsitzender TA / Foto: Lukas Büsse (http://diezauberformel.blogspot.com)

Seit der Veröffentlichung der NfL 2-298-16 stellte sich die Frage des Versicherungsschutzes für der Fallschirmpacker des AEROCLUB I NRW. Nach diversen Gesprächen mit den Herstellern und der Versicherung wurde folgendes vereinbart.

Die Packlizenzen sind bis zum 30.03.2020 gültig, sprich die Fallschirmpacker sind versichert. Ab der Prüfsaison 2019 / 2020 werden die Schirme von den Prüfern Klasse 3 überprüft, ob sie konform zu den entsprechenden Handbüchern gepackt wurden. Ist dies der Fall, wird der Fallschirmpacker in eine Liste eintragen, der technische Ausweis zur Verlängerung zur Geschäftsstelle nach Duisburg gesendet. Von dort aus wird er an die Fallschirmpacker zurück gesendet.

Desweiteren werden im Tätigkeitsnachweis die ordnungsgemäßen Packungen bestätigt. Dies bedeutet in der Praxis, dass der Fallschirmpacker persönlich während der Prüfung anwesend ist und seinen Technischen Ausweis sowie den Tätigkeitsnachweis mitbringen muss.

Um eine E-Mail bei Änderungen der LTA´s (Rettungsfallschirme) zu erhalten, bietet der Technische Ausschuss des AEROCLUB | NRW (TA) in Zukunft einen E-Mail-Service an. Wer diesen Service nutzen will, gibt dem Prüfer bei der Prüfung seine E-Mail Adresse an.

Was tun, wenn man am Prüfungstag verhindert ist?
Der Technische Ausschuss des AEROCLUB | NRW wird im Frühjahr 2020 für diese Fallschirmpacker Fortbildungstage anbieten. Nach deren Teilnahmen werden auch deren Technischen Ausweise entsprechend verlängert.