Gebührenerhöhung gem. §7 LuftSiG seit dem 1.10.19

Text: Bezirksregierung Düsseldorf

Gebührenerhöhung gem. §7 LuftSiG seit dem 1.10.19

Veröffentlicht von , 12. November 2019

Text: Bezirksregierung Düsseldorf

Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. §7 LuftSiG seit 01.10.2019

Seit dem 1.10.2019 gibt es eine Vereinfachung und Vereinheitlichung von ZÜP-Gebühren in NRW. Mit der neuen Gebühr wird nicht mehr unterschieden zwischen einfachen Fällen (bisher 33€ oder 29€), aufwändigeren Fällen (bisher 59 €) und Ablehnungen (bisher 120 €). Vielmehr gibt es nun eine Gebühr für alle Entscheidungen geben.

Eine Unterscheidung gibt es lediglich bei Anträgen, die von externen Antragserfassungsstellen eingegeben werden, sowie bei den Anträgen, die von der Bezirksregierung selbst eingegeben werden, geben.

Die Gebührensätze sind zum 1.10.2019 in NRW wie folgt festgelegt:

  • Externe Antragserfassungsstellen 38 €
  • Eingabe durch die Bezirksregierung 43 €

Die Gebühr tritt für alle Anträge in Kraft, die laut Posteingangsstempel ab dem 1.10.2019 eingehen.