LBA-Ausnahmeregelungen wegen Corona-Pandemie

Text: LBA

LBA-Ausnahmeregelungen wegen Corona-Pandemie

Veröffentlicht von , 24. März 2020

Text: LBA

Das LBA hat nach Rücksprache mit dem BMVI unter Anwendung des Artikels 71(1) der VO (EU) 2018/1139 folgende Allgemeinverfügungen in Kraft gesetzt:

Abteilung B – Betrieb: Festlegungen zur Durchführung für wiederkehrende Schulungen und Überprüfungen
Abteilung L – Luftfahrtpersonal: Verlängerung der Gültigkeit von Berechtigungen, Zertifikaten und Eintragungen
Abteilung T – Technik/Umweltschutz: Verlängerung der Gültigkeit von Lizenzen, Zertifikaten und „On-the-job trainings“ (OJT)

LINKS

LBA, 23.3.2020: Freistellungen von den Vorschriften der VO (EU) 2018/1139 und Ihren Durchführungsverordnungen

aerokurier, 23.3.2020: Lizenzen – Gültigkeit wird verlängert