Allgemeinverfügung zur Verlägerung der Gültigkeiten von Lizenzen

Allgemeinverfügung zur Verlägerung der Gültigkeiten von Lizenzen

Veröffentlicht von , 26. März 2020

Nach dem LBA folgen nun auch die Landesluftfahrtbehörden und das Luftsportgerätebüro bei den Ausnahmen für Verlängerungen: https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-ausbildunglizenzen/themen-und-informationen/coronavirus-ausnahmeregelungen/

Hier gibt es die Allgemeinverfügung für den Bereich Münster: https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/luftverkehr/luftfahrtpersonal/allgemeines/Allgemeinverfuegung_dez26.pdf

Hier der Link zum Bereich Düsseldorf: http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Amtsblatt/2020/Amtsblatt-Nr-141.pdf