Aktuelle Info zur TMZ mit Hörbereitschaft

Text: Habbo Brune, Grafik: DAeC e.V.

Aktuelle Info zur TMZ mit Hörbereitschaft

Veröffentlicht von , 28. Juli 2020

Text: Habbo Brune, Grafik: DAeC e.V.

Nach einer kurzen Corona-Pause können wir schon seit einiger Zeit wieder fliegen. Dabei ist es wichtig, dass wir auch weiterhin ein hohes Level an Flugsicherheit einhalten.

Leider kam es in der letzten Zeit vermehrt zu Problemen bei der Nutzung der TMZ mit Hörbereitschaft, insbesondere in NRW. Davon sind alle TMZs betroffen: Dortmund, Paderborn, Münster, Niederrhein.

Wie ihr den Veröffentlichungen des DAeC und der DFS sicherlich entnommen habt, ist die Hörbereitschaft in der TMZ seit dem 26.03.2020 verpflichtend. Ausnahmen gelten nur bei Betriebsabsprachen oder teils auch beim Kontakt mit Langen Information (FIS).

Die momentanen Problempunkte sind v.a. folgende:

  • Einflug in die TMZ mit SQ 7000
  • Keine Hörbereitschaft / Pilot nicht erreichbar trotz korrektem Squawk
  • Es erfolgt ein aktiver Erstanruf des Piloten / der Pilotin
  • Die Mode-S ID (LFZ Kennung) wird nicht abgestrahlt (nicht eingestellt oder noch Mode-C Transponder)
  • Die Schaltung des TMZ Squawk erfolgt (weit) außerhalb der TMZ

Das Verfahren in der TMZ mit Hörbereitschaft ist:

  1. Bei Einflug veröffentlichten Squawk und Frequenz einstellen, nur Hörbereitschaft
  2. Nach Ausflug Squawk VFR (7000) und Frequenz selbstständig verlassen

Bitte stellt sicher, dass ihr bei Flügen durch eine TMZ ansprechbar seid. Daher gilt die Empfehlung die Hörbereitschaft möglichst nicht auf der Standby Frequenz des Funkgeräts zu haben.

Zur weiteren Information findet ihr das bereits veröffentlichte Handout des DAeC zur „TMZ-H“ mit allen wichtigen Daten zur TMZ mit Hörbereitschaft und die Information der DFS auf der Website des Deutschen Aero Club, oder als Anlage zu diesem Anschreiben.

Habbo Brune
Ausschuss Unterer Luftraum NRW &
Bundesausschuss Unterer Luftraum

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