Aktuelle CoronaSchVO veröffentlicht

Text: Tamara Neumann, Präsidentin AC NRW e.V.

Aktuelle CoronaSchVO veröffentlicht

Veröffentlicht von , 12. November 2020

Text: Tamara Neumann, Präsidentin AC NRW e.V.

Das Land NRW hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) aktualisiert online gestellt.

Nachfolgende Inhalte stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung oder rechtlich verbindliche Aussagen dar. Entscheidend ist der Wortlaut der vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Wortlaut CoronaSchVO vom 30.10.2020.

Das Folgende ist die Positionierung des Verbandes und soll eine Handlungs- und Argumentationshilfe darlegen.

Jeder Verein oder Luftsporttreibende wird grundsätzlich in Eigenverantwortung tätig, um rechtssichere – und vor allem dem Schutze aller dienende – Entscheidungen zu treffen.

Hier in aller Kürze die drei für uns wesentlichen Aspekte der aktuell gültigen CoronaSchVO:

  1. Die grundlegenden Forderungen wie Abstand – Hygiene – Alltagsmaske sind unverändert zu befolgen (§§1, 2, 3, 4, 4a, 4b)
  2. Luftsport wird von uns als Individualsport eingestuft (§9(1) Satz 2)
  3. Werkstattarbeit ist nicht als Ausübung eines Sportes zu bewerten und unterliegt somit den allgemeinen Hygienevorschriften (§§1, 2, 3, 4, 4a, 4b)

Fazit

Luftsport ist grundsätzlich unter den Bedingungen des §9 CoronaSchVO

„[…] Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.“

möglich, da es sich um einen Individualsport handelt.

Bitte denkt daran, dass örtliche Ordnungsbehörden Spielraum haben die Forderungen der VO zu verschärfen. Auch sind es die Ordnungsbehörden, welche die Umsetzung der VO jederzeit vor Ort überprüfen können und Abweichungen ggf. ahnden.

Über diese Feststellung hinaus könnt ihr hier ausführliche Positionierung des AEROCLUB | NRW e.V.  nachlesen.

Hier könnt Ihr die Positionierung zur Corona-Schutzverordnung der Sportfachgruppe Segelflug des AEROCLUB | NRW e.V. (Seko) nachlesen.