Allgemeinverfügung des LBA zur Modellflugregistrierung

Text: Evelyn Höfs

Allgemeinverfügung des LBA zur Modellflugregistrierung

Veröffentlicht von , 21. Dezember 2020

Text: Evelyn Höfs

Das LBA hat am 18. Dezember in einem Schreiben mitgeteilt, dass aus technischen und administrativen Gründen eine sofortige Registrierung aller betroffenen Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen nicht durchführbar ist.

Daher verfügt das LBA auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 20181139 Artikel 71 Absatz 1: Gültigkeit: 31.12.2020 bis 30.4.2021

Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen, die ihren Wohnsitz oder im Falle von juristischen Personen ihren Hauptgeschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum 30. April 2021 von ihren Pflichten gemäß der Artikel 5, 6 und 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 befreit. Diese müssen die geforderte Registrierung während des genannten Zeitraums nicht abgeschlossen haben. Betreiber, die sich noch nicht registriert haben oder denen die individuelle Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem unbemannten Luftfahrzeug anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht.

Zwei wichtige Hinweise

  1. Nur vollständige und eindeutige Daten können registriert werden

Das LBA akzeptiert nur vollständige und eindeutige Datensätze. Das bedeutet, dass Personen, die beispielsweise die selbe E-Mailadressen oder Telefonnummern angegeben haben, nicht über unsere Sammelregistrierung erfasst werden. Hier ist eine Registrierung nur möglich, wenn zu jeder Person eine eigene Emailadresse und Telefon-/Handy-Nr. angegeben ist. Durch die Allgemeinverfügung können die Vereinsadministratoren die fehlenden Daten im Vereinsflieger noch einpflegen. Im Programm wird zum 1.1.2021 dem Vereinsadmin angezeigt, ob das jeweilige Mitglied registriert wird oder nicht. Bei fehlenden oder nicht eindeutigen Datensätzen erscheint hier eine erkennbare Fehlermeldung.

Erforderliche Daten pro Person sind: Vorname Name, Str. Haus-Nr., Postleitzahl Ort, Telefon- oder Handy-Nr., Emailadresse.

2. Sammelregistrierung des AEROCLUB NRW ist nur für Mitglieder möglich, die über uns die Versicherung abgeschlossen haben

Leider kann das im August angestrebte Verfahren, Mitglieder mit Fremdversicherung mit zu registrieren, nicht über die Sammelregistrierung umgesetzt werden. Der AEROCLUB NRW e.V. kann nur diejenigen Mitglieder mit registrieren, die die Versicherung über den AEROCLUB NRW abgeschlossen haben.

Das betrifft Mitglieder mit Nebensportart „Modellflug“, deren Modellflughalterhaftpflicht nicht über das Versicherungspaket des AEROCLUB NRW laufen. Sie müssen sich über die Einzelregistrierungsplattform des LBA selbst registrieren. Die LBA-Registrierungsplattform ist noch nicht online. Sie wird in 2021 auf der Internetseite des LBA zu finden sein.

LINK

  • 31.12.2020, LBA: Online-Anwendung für „Unbemannte Luftfahrtsysteme“ (Modellluftfahrzeuge und Drohnen)
  • 18.12.2020, LBA: Allgemeinverfügung des LBA zur Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen