Tätigkeitsnachweise führen

Text, Foto: Emil Pluta, Vizepräsident Technik

Tätigkeitsnachweise führen

Veröffentlicht von , 28. Januar 2021

Text, Foto: Emil Pluta, Vizepräsident Technik

Sowohl mit Technischem Ausweis als auch neuer L-Lizenz

Jede Person, die sich im Verein oder am eigenen Flugzeug technisch engagiert, sollte darüber Nachweise sammeln. Dies gilt für das Führen eines sogenannten „Logbuchs“, in dem durchgeführte und freigegebene Tätigkeiten gelistet sind. Darüber hinaus empfehlen wir dringend, dass ihr Dokumente aufhebt wie unter anderem entsprechende Befund- und Arbeitsberichte sowie Freigabebescheinigungen als Kopien.

Dies ist oftmals Voraussetzung für den weiteren Erhalt eurer Berechtigungen – sowohl beim Technischen Ausweis als auch bei der L-Lizenz.

Vorlage eines Logbuchs

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf seiner Website zu den Antragsformularen der L-Lizenzen unter der „Anlage 1 zur Form 19.L“ eine namentlich gut getarnte Logbuch-Vorlage veröffentlicht. Diese findet ihr unter dem Text verlinkt (1). Es handelt sich um eine Excel Datei.

Die Vorlage ist empfehlenswert als Nachweis für die von euch durchgeführten und unter Umständen freigegebenen Instandhaltungsmaßnahmen.

Inhaberinnen und Inhaber eines Technischen Ausweises haben ihre Nachweise grundsätzlich im entsprechenden „Tätigkeitsnachweis“ geführt. Das kleine blaue Heftchen, welches als Beilage zum Technischen Ausweis ausgehändigt wurde, kann jedoch auch durch ein solches Logbuch ersetzt werden.

Dokumentation – viel kann viel helfen

Neben dem Führen eines Logbuchs sollten unbedingt auch Kopien der Instandhaltungsdokumentation aufbewahrt werden. Hier reicht die elektronische Form mittels Scan vollkommen aus.

Die Berichtskopien sollen dazu dienen, einen konkreten Nachweis durchgeführter Maßnahmen auf der einen Seite zu haben. Darüber hinaus soll das Kennzeichnen der Freigabebescheinigung als Beweis der Durchführung dienen. Hierzu eine Erläuterung: bei Befund- und Arbeitsberichten, auf denen ihr als Durchführende der Instandhaltung sowie das Freigabeberechtigte Personal zur Prüfung unterschrieben hat, dienen als Nachweis der entsprechenden Tätigkeit.

Folgende Dokumente sollten im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme zu Dokumentationszwecken gescannt werden:

  • Befund- und Arbeitsbericht (möglichst mit Prüferunterschrift [CFS])
  • Freigabebescheinigung (Release-to-Service) im Bordbuch
  • Weitere Berichte: z.B. Wägebericht, Einstellbericht, Reparaturbericht, …

Für L-Lizenzen Inhaberinnen und Inhaber empfehlen wir darüber hinaus das Scannen der Luftfahrzeug-Unterlagen. Dadurch kann immer ein Nachweis erbracht werden, auf welcher Grundlage die Instandhaltungsmaßnahme durchgeführt und unter Umständen freigegeben wurde.

Sinnvollerweise sammelt man bei einer durchgeführten Freigabe daher:

  • Lufttüchtigkeitszeugnis und Eintragungsschein des Lfz
  • Instandhaltungsprogramm (AMP)
  • Ausrüstungsverzeichnis
  • In Bezug auf die Instandhaltung verwendete Dokumente wie Form 1, Handbücher, Dokumentation/Berichte

Ausblick: L-Lizenz Einschränkungen auflösen

Für das Auflösen der Einschränkungen in den L-Lizenzen sind gewöhnlich Theorie und Praxis notwendig. Im Falle der praktischen Nachweise fordert das LBA explizite Nachweise der Instandhaltungsmaßnahmen anhand von Task-Listen. Diese sind ebenfalls auf der Internetseite der Antragsformulare zu den L-Lizenzen als Anlage 2a und 2b zu finden.

Diese entsprechenden Tasks müssen jedoch ausreichend begründet werden, weswegen die Dokumentation der Instandhaltungsaufzeichnungen umso wichtiger wird!

Emil Pluta, Vizepräsident Technik

Bei Fragen zum Logbuch: pluta@aeroclub-nrw.de

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