Privathalter: Meldungen von LFZ/Geräten

Text, Fotos: Emil Pluta, Vizepräsident Technik

Privathalter: Meldungen von LFZ/Geräten

Veröffentlicht von , 16. Februar 2021

Text, Fotos: Emil Pluta, Vizepräsident Technik

Softwareumstieg LSVPlus

Meldung von LFZ/Geräten für die Prüforganisation NRW – Privathalter

Liebe Privathalter,

Wie bereits bekanntgegeben setzt der Technische Betrieb des AEROCLUB | NRW seit Anfang 2021 auf die Software LSVplus. Hier werden die Prüfaufträge für alle Luftfahrzeuge aber auch Startwinden und Rettungsfallschirme organisatorisch abgewickelt und abgerechnet.

Wir befinden uns derweil in der Umgestaltungszeit und entwickeln Konzepte und Ideen um den Ablauf CAO-bezogener Maßnahmen zukünftig leichter, zeitgemäßer und schneller abwickeln zu können.

Für den zukünftig sinngemäßen Gebrauch dieser Software benötigen wir nun Ihre/eure Hilfe. Um die Synchronisation des Ihnen/euch frei zur Verfügung stehenden Mitgliederbereichs von LSVplus mit dem Prüforganisationsbereich seitens des AEROCLUB | NRW zu gewährleisten, benötigen wir als Landesprüforganisation die Freigabe der Verwendung des durch Sie/euch angelegten Luftfahrzeugs und gegebenenfalls weiterer Geräte.

Dieser Prozess bietet für Sie/euch insbesondere den Vorteil, dass nach einer erfolgten Prüfung des Objekts und der infolgedessen nötigen Nachbereitung durch die Prüfleitung des Verbandes eine Verbindung zwischen dem Ihrerseits/eurerseits verwendeten Mitgliederbereichs und der von uns verwendeten LSVplus-Software der Prüforganisation geschaffen wird. Die Prüfprozesse sind dadurch zentral gesammelt und stets aktuell dokumentiert.

Bitte führen Sie und führt ihr die folgenden drei Schritte durch. Der Zeitaufwand ist mit 3-5 Minuten zu beziffern. Vielen Dank!

  1. Registrieren
  2. Persönliche Daten hinterlegen
  3. Gerät anlegen (Luftfahrzeug / Rettungsfallschirm / Startwinde)
  4. Dokumente hinterlegen

1. Registrieren

Die Anmeldung erfolgt auf der Seite www.mitglied.lsvplus.de und ist kostenlos.

Über Zur Registrierung gelangt man zum Eingabefeld für die Anmeldung bei LSVplus.

2. Persönliche Daten hinterlegen

Erforderliche Felder werden durch ein rotes *-Symbol gekennzeichnet. Wenn die Eingabe optional ist, erfolgt diese auf freiwilliger Basis.

Es ist an dieser Stelle sehr wichtig, dass bei Einzelmitglied/Prüforganisation die Option NRW Prüforganisation ausgewählt ist.

Durch Aufnahme beantragen wird der Account im System registriert und eine Mail an die angegebene Adresse versandt. Nach der Bestätigung des Links wird der Zugang final verifiziert, sodass eine Anmeldung über das Anmeldefenster möglich ist.

Nach der Anmeldung öffnet sich die allgemeine Übersicht des Benutzerzugangs.

3. Gerät anlegen (Luftfahrzeug / Rettungsfallschirm / Startwinde)

Über LFZ / Geräte gelangt man in die Übersicht der angelegten Flugzeuge und Geräte, die dem Privathalter gehören.

Über Neuer Datensatzkann ein neues LFZ / Gerät in den Bestand aufgenommen werden. Erneut kann hier die Referenz zur NRW Prüforganisation gezogen werden.

Nachdem man auf Neuer Datensatz geklickt hat, kann das Objekt gemäß der Eingabefelder hinzugefügt werden.

Hinweis:

  1. Hersteller, Muster, Kennblatt über die Suche (Lupe-Button) auswählen
    (Abgleich mit Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis)
  2. Baujahrs bitte unbedingt eintragen (auch wenn LSVplus-seitig nicht vorgeschrieben)
  3. Werknummer entsprechend Eintragungsschein/Lufttüchtigkeitszeugnis

Wenn die erklärten Schritte vollzogen sind, kann das LFZ über Anlegen hinzugefügt werden.

Im danach angezeigten Menü erscheint der Hinweis, dass das hinzugefügte LFZ durch die Prüforganisation genehmigt werden muss:

Dieser Schritt wird im Rahmen der Terminvereinbarung mit dem Prüfer durch diesen oder durch die Prüfleitung übernommen. Das Gerät ist danach bei der Prüforganisation gemeldet.

4. Dokumente hinterlegen

Hochladen über den Menüpunkt Dokumente

  • Lufttüchtigkeitszeugnis,
  • Eintragungsschein
  • aktuelles ARC

Hinweis:

Dokumentzuordnung entsprechend des Typs des angehängten Dokuments (siehe oben Bsp. ARC)

Die Meldung des LFZ wird insbesondere dann bedeutend, wenn eine luftrechtliche Prüfung des Flugzeuges oder Gerätes bevorsteht. Im Vorfeld können so Absprachen zwischen Privathalter und Prüfer besser und reibungsloser getroffen werden.

Falls Sie/ihr weiterhin Fragen haben/habt, stehen wir Ihnen/euch werktags telefonisch oder per Mail gerne zur Verfügung. Die Kontakte sind unten zu entnehmen. Wir bedanken uns für die Hilfe und wünschen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

Das Technik-Team NRW

Ansprechpartner

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