Technischer Ausweis lohnt sich

Text: Heinz Maurer, Mitglied im Technischen Ausschuss

Technischer Ausweis lohnt sich

Veröffentlicht von , 26. März 2021

Text: Heinz Maurer, Mitglied im Technischen Ausschuss

Um in den Vereinen das Fliegen preiswert zu gestalten, müssen die nicht komplexen Arbeiten auch durch die Vereine selbst und während der Flugsaison schnell erfolgen. Dazu bedarf es qualifizierte Mitglieder.

Die EASA (European Union Aviation Safety Agency) erstellt die Vorschriften und Regeln, denen alle Flugzeuge unterliegen. Auch regelt die EASA, wer die notwendigen Arbeiten ausführen darf und welche Qualifikationen vorhanden sein müssen. Den Rahmen dafür gibt die Europäischen Verordnung EU VO 2018/1139 (Basic Regulation) vor, die für den Luftsport wichtigen Details sind in der EU VO 2019/1383 (Continuing Airworthiness= Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit) und dort im Part ML (Maintenance light) aufgeführt. Hier findet man auch, wer nach den Arbeiten die Fluggerät zum Fliegen freigeben darf, nicht zu vergessen die Prüfung der zugehörigen Dokumentation und wer das jährliche neue ARC (Airworthiness Review Certificate) ausstellen darf.

Um die geforderten Qualifikationen zu erreichen gibt es die im Folgenden beschriebenen Wege.

Mit der Teilnahme an Ausbildungs-Lehrgängen des DAeC lassen sich die unterschiedlichsten Qualifikationen für Arbeiten an Flug-Geräten erwerben. Die Richtlinien und Inhalte sind hier zu finden: www.daec.Ausbildungsrichtlinien Tech. Personal (Daec.de)

Mit erfolgreichem Abschluss eines Lehrganges erhalten die Teilnehmenden den Technischen Ausweis mit dem Eintrag der erworbenen Qualifikationen.
Zum Erhalt der Qualifikationen sind die Auflistung der durchgeführten Arbeiten bzw. Freigaben und der Besuch von Fortbildungs-Lehrgängen des DAeC notwendig. Als Mitglied des AEROCLUB |NRW ist die kostenlose Haftpflichtversicherung für die ausgeführten Tätigkeiten eingeschlossen.

Um dann eine der in EU VO 2018/1142 Punkt 66.A.ff beschriebenen L-Lizenzen zu erwerben, die das Freigeben von Arbeiten an Fluggeräten erlauben, ist eine Prüfung durch das LBA vorgeschrieben. In der Anlage VII der genannten VO sind die erforderlichen Grundkenntnisse aufgeführt.
Vorbereitungen auf diese Prüfungen werden auch vom DAeC angeboten.
Beste Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfungen ist der Besitz eines Technischen Ausweises.

BesitzerInnen der L-Lizenzen können, als im Verein ehrenamtlich Arbeitende, schnell und preiswert die bearbeiteten Fluggeräte wieder freigeben.

Die L-Lizenzen können individuell zum Status als ARS Airworthiness Review Staff erweitert werden, um Lufttüchtigkeits-Prüfungen durchzuführen und die jährlichen ARC (Airworthiness Review Certificate) auszustellen.

Der Technische Ausweis eröffnet viele Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Walter Linden, Vorsitzender des Technischen Ausschuss NRW, E-Mail: ta@aeroclub-nrw.de